Verfassungsgerichtshof

Ministeranklage nur ohne Minister, aber fürs Theater

Der grüne Koalitionspartner ÖVP will auf eine Ministeranklage gegen Leonore Gewessler verzichten, obwohl die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ dafür die nötige Mehrheit im Nationalrat hätte.
Der grüne Koalitionspartner ÖVP will auf eine Ministeranklage gegen Leonore Gewessler verzichten, obwohl die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ dafür die nötige Mehrheit im Nationalrat hätte.Imago / Martin Juen
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Die ÖVP schützt die Grüne Leonore Gewessler vor einer Ministeranklage. Auf der Anklagebank nahm am VfGH überhaupt noch nie ein Minister, aber einst Wiens Bürgermeister Reumann Platz – wegen eines Stücks von Arthur Schnitzler.

Es ist nicht das erste Mal, dass eine Ministeranklage gegen Leonore Gewessler vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) debattiert wird. Schon als sie 2021 den Wiener Lobau-Tunnel absagte, war dies Thema, da Gewesslers Entscheidung im Widerspruch zum Bundesstraßengesetz stehen könnte. Das Parlament verzichtete aber auf eine Ministeranklage. Und auch nun, nachdem die grüne Ministerin mit ihrem Ja zum Renaturierungsgesetz auf EU-Ebene mutmaßlich gegen österreichisches Recht verstieß, hat sie wenig zu fürchten. Der grüne Koalitionspartner ÖVP will auf eine Ministeranklage verzichten, obwohl die ÖVP gemeinsam mit der FPÖ dafür die nötige Mehrheit im Nationalrat hätte.

Das passt ins Bild: Weder in der Ersten noch in der Zweiten Republik musste sich je ein Minister der sogenannten Ministeranklage stellen, denn noch jede Koalition hielt hier zusammen. Hingegen wurden zweimal ein Wiener Bürgermeister und einmal ein Salzburger Landeshauptmann vor dem VfGH angeklagt. Wobei die damaligen Aufreger heute keine mehr wären.

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