Regierungskrise

Edtstadler kontert Gewessler: „Widersprüchlicher kann man nicht argumentieren“

Verfassungsministerin Edtstadler widerspricht Klimaministerin Gewessler.
Verfassungsministerin Edtstadler widerspricht Klimaministerin Gewessler.Clemens Fabry
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Die grüne Umweltministerin hatte erklärt, sie habe bei der Renaturierungsabstimmung genauso gehandelt wie zwei ÖVP-Minister in der Vergangenheit. Dem widerspricht die Verfassungsministerin. Die genannten Fälle seien anders gelagert.

Am Mittwoch hatte die grünen Klimaministerin Leonore Gewessler in einem „Presse“-Interview erklärt, warum sie der Meinung ist, bei ihrer Zustimmung zur Renaturierung im EU-Umweltministerrat rechtskonform gehandelt zu haben. Auch, wenn sie laut Einschätzung des Verfassungsdienstes und des türkisen Koalitionspartners kein entsprechendes Pouvoir hatte.

Gewessler argumentiert einerseits auf Basis von vier Privatgutachten, andererseits sagt sie: „Ich habe mich an die langjährige Praxis in diesem Land gehalten und genauso gehandelt wie ÖVP-Minister in der Vergangenheit. Als Gerhard Karner (ÖVP-Innenminister, Anm.) im Ministerrat die Blockade des Schengenbeitritts von Rumänien und Bulgarien durchgezogen hat, hat er das gegen den Willen des Koalitionspartners getan. Als Norbert Totschnig (ÖVP-Landwirtschaftsminister, Anm.) die Umweltstandards in der Agrarpolitik abgesenkt hat, hat er das gegen meinen expliziten Widerstand getan. Die beiden haben rechtskonform gehandelt, ich also auch.

Darauf reagiert Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) nun gegenüber der „Presse. „Widersprüchlicher als die Klimaschutzministerin kann man nicht argumentieren –ganz nach Pippi Langstrumpf ,Ich mach‘ mir die Welt wie sie mir gefällt‘: Einmal wirft sie Bundesminister Totschnig im Zuge der Verhandlungen zur gemeinsamen Agrarpolitik Rechtsbruch vor, nun wiederum bescheinigt sie ihm doch rechtskonformes Handeln und will damit ihren Rechtsbruch rechtfertigen“, sagt Edtstadler.

Beide genannten Fälle seien aber anders gelagert. „Entscheidend bei der Bewertung ist, ob Ministerien bei der Umsetzung des in Frage stehenden Vorhabens auch Maßnahmen, etwa durch Verordnungen oder Gesetze, setzen müssen.“

Im Falle der Renaturierung ist laut der Verfassungsministerin völlig unumstritten, dass etwa weitreichende, konkrete Maßnahmen durch den Landwirtschaftsminister notwendig seien – etwa im Bereich Wasser- oder Forstgesetze. „Bei der gemeinsamen Agrarpolitik besteht hingegen für die Klimaschutzministerin überhaupt kein Handlungsbedarf, solche konkreten legistischen Maßnahmen zu setzen oder Gesetze zu ändern“, sagt Edtstadler. Auch bei der Schengen-Frage sei ausschließlich der Wirkungsbereich des Innenministers betroffen.

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