Gericht

Zoodirektor darf vorerst doch keine Pumpgun in Schönbrunn nutzen

Stephan Hering-Hagenbeck, Direktor des Tiergarten Schönbrunn, will eine Ausnahmegenehmigung zum Führen einer Faustfeuerwaffe .44 Magnum sowie einer großkalibrigen Schrot-Repetierflinte
Stephan Hering-Hagenbeck, Direktor des Tiergarten Schönbrunn, will eine Ausnahmegenehmigung zum Führen einer Faustfeuerwaffe .44 Magnum sowie einer großkalibrigen Schrot-RepetierflinteDie Presse/Clemens Fabry
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Der Verwaltungsgerichtshof hob ein positives Erkenntnis auf. Denn das Verwaltungsgericht sei nicht zuständig gewesen. Im Herbst geht das Verfahren in die nächste Runde.

Nächstes Kapitel im Waffen-Rechtsstreit des Schönbrunner Tiergartendirektors Stephan Hering-Hagenbeck: Der Zoochef will sich mit schweren Waffen gegen ausgebüxte Tiere rüsten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun das Erkenntnis des Wiener Verwaltungsgerichts rund um eine Genehmigung für Hering-Hagenbeck aufgehoben. Im Herbst soll das Verfahren damit in die nächste Runde gehen, wie die „Kronenzeitung“ am Freitag berichtete.

Hering-Hagenbeck kämpft seit 2021 um eine Ausnahmegenehmigung und einen Waffenpass zum Führen einer Faustfeuerwaffe .44 Magnum sowie einer großkalibrigen Schrot-Repetierflinte (Pumpgun). Das Höchstgericht hielt nun fest, dass zumindest für die Flinte kein rechtskräftiger Antrag dafür bei der Landespolizeidirektion vorgelegen sei. So „ging die Landespolizeidirektion im Hinblick auf eine Stellungnahme des Tiergartendirektors im Verfahren davon aus, dass insoweit kein Antrag (mehr) vorliege“, heißt es im Kurztext der VwGH-Entscheidung.

Verwaltungsgericht war nicht zuständig

Es sei darum keine Entscheidung über das Führen einer Pumpgun durch die Polizei gefällt worden und darum auch das Verwaltungsgericht als nächste Instanz nicht zuständig gewesen, „über diese Sache zu entscheiden“, so das Höchstgericht. Der VwGH hob daher die Erteilung des Waffenpasses für eine Pumpgun wegen Unzuständigkeit des Verwaltungsgerichts auf. „Wenn jemand eine Pumpgun in Österreich besitzen und führen will, dann muss er es beantragen“, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. „Wenn er das nicht macht, kann niemand darüber entscheiden“, so die Sprecherin.

Hinsichtlich des Revolvers müsse der Zoodirektor den Bedarf ausreichend begründen. „Mit diesen Vorgaben für die Erteilung eines Waffenpasses hat sich das Verwaltungsgericht jedoch nicht ausreichend auseinandergesetzt“, so der Verwaltungsgerichtshof.
Vor mehr als drei Monaten hatte Hering-Hagenbeck in einem „Kurier“-Interview erklärt: „Es ist unseren Bedürfnissen vonseiten der Behörden und vom Verwaltungsgericht entsprochen worden.“ Der Zoo verfüge nun über Schusswaffen auf dem Gelände, sagte er der Tageszeitung damals. Wie nun am Freitag bekannt wurde, legte jedoch kurze Zeit später die Landespolizeidirektion Wien Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts beim VwGH ein. Dieser gab der Revision noch am 19. März 2024 statt und hob die Entscheidung auf, wie die „Kronen Zeitung“ nun berichtete.

Ein neues Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Welche Waffen Hering-Hagenbeck nun konkret im Tiergarten führen will und für welche er 2021 erstmals Anträge vorbrachte, war am Nachmittag noch nicht klar. Eine Stellungnahme des Zoos stand am Freitagnachmittag noch aus. Der Zoodirektor hatte sein Ansinnen „mit dem Risiko einer vorsätzlichen ‚Tierbefreiung‘ durch Tierrechtsaktivisten“ begründet. (APA)

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