Malta ist der einzige EU-Staat, der Staatsbürgerschaften gegen Geld vergibt. Das EU-Höchstgericht prüft, ob das zulässig ist – und könnte einen rechtlich und politisch heiklen weiteren Schritt in Richtung Staatlichkeit der Union setzen.
Wien. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) steht vor einer Entscheidung, die weitreichende Auswirkungen auf die Souveränität der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben könnte. Am 17. Juni hat die mündliche Verhandlung zu der Frage stattgefunden, ob die EU die Kompetenz hat, in nationale Staatsbürgerschaftsregime einzugreifen. In dem Verfahren hat der EuGH zu prüfen, ob Maltas Staatsbürgerschaftsregime, wonach die maltesische Staatsbürgerschaft durch Investitionen erworben werden kann (häufig auch als „Goldener Pass“ bezeichnet), gegen Unionsrecht verstößt. Malta ist der letzte EU-Staat, der eine solche Regelung aufrechterhält, nachdem Bulgarien und Zypern ähnliche Regime wegen Korruptionsskandalen abgeschafft haben.