Strafverfolgung

Handy-Sicherstellung: Zadić für Änderungen, längere Begutachtung

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch, 24. April 2024, während eines Pressefoyers nach einer Sitzung des Ministerrates in Wien.
Justizministerin Alma Zadić (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) am Mittwoch, 24. April 2024, während eines Pressefoyers nach einer Sitzung des Ministerrates in Wien.APA / APA / Georg Hochmuth
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Nach mehrfacher Kritik schlägt die Justizministerin Änderungen im Entwurf zur Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern vor. Der Beschluss soll nach verlängerter Begutachtung erst im September erfolgen.

Justizministerin Alma Zadić (Grüne) spricht sich nach Einwänden aus der Justiz für Änderungen bei der Neuregelung der Sicherstellung von Datenträgern wie Handys aus. „In den kommenden Wochen wird ein entsprechender Vorschlag erarbeitet“, so Zadić in einer der APA übermittelten Stellungnahme. Die Begutachtungsfrist zum Entwurf wird auf sechs Wochen verlängert. Im Büro von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) geht man dagegen weiter von einem Beschluss im Juli aus.

Die Neuregelung war aufgrund eines Erkenntnisses der Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nötig geworden. Die aktuelle Rechtslage verstößt laut Höchstgericht nämlich gegen das Recht auf Privatleben und das Datenschutzgesetz - daher wurden die entsprechenden Passagen ab 1.1. 2025 aufgehoben. Gleichzeitig stellte man eine Reihe von Leitplanken auf: So brauche es etwa eine richterliche Genehmigung für eine Sicherstellung von Smartphones, Laptops und Co. Darin muss außerdem festgelegt sein, welche Datenkategorien und -inhalte aus welchem Zeitraum und zu welchen Ermittlungszwecken ausgewertet werden dürfen. Außerdem müssten öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und die Grundrechte der Betroffenen gegeneinander abgewogen werden.

Sowohl Vertretungen von Richter- und Staatsanwaltschaft als auch der Anwältinnen und Anwälte hatten zuletzt aber die kurze Begutachtungsfrist des Entwurfs zur Änderung der Strafprozessordnung von nur zwei Wochen kritisiert. Die Staatsanwälte hatten darüber hinaus auch massive Einwände gegen die geplante organisatorische Trennung von Aufbereitung und Auswertung von Handydaten. Diese soll durch die Kriminalpolizei erfolgen, die dafür eigene Organisationseinheiten schaffen muss.

„Ich habe mich viereinhalb Jahre auch in nicht immer einfachen Zeiten dafür eingesetzt, dass der Rechtsstaat gestärkt und abgesichert wird“, meinte Zadić. „Daher nehme ich die Bedenken der Expert:innen sehr ernst. Ich bin sicher, das tut auch die ÖVP.“ Aus dem Büro Edtstadlers hieß es auf APA-Anfrage dagegen: „Der Initiativantrag wurde vergangene Woche mit den Stimmen der Grünen im Justizausschuss beschlossen. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen des nächsten Plenums.“ Dieses findet nächste Woche statt.

Begutachtungsfrist verlängert

Edtstadler setze sich seit Jahren für eine Stärkung der Beschuldigtenrechte ein, betonte man weiters. „Es kamen schlicht keine konkreten Gesetzesvorschläge aus dem Justizministerium. Dass der Zeitplan nun für viele zu ambitioniert ist, ist verständlich. Wir sind jedoch davon ausgegangen, dass der Entwurf des BMJ im eigenen Ressort mit den eigenen Stakeholdern akkordiert war.“

Im Laufe der bisherigen Begutachtung seien Einwände vorgebracht worden, die im Vorfeld von den Stakeholdern so nicht geäußert worden seien, begründete dagegen Zadić nach einem Treffen mit Vertretern von Gerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaften und Wissenschaft ihr Vorgehen. Daher werden die Begutachtung bis Ende Juli verlängert. „Da die parlamentarischen Fristen gewahrt bleiben, ist ein Beschluss im September möglich.“ Mitte September steht knapp vor den Nationalratswahlen noch eine Plenarsitzung am Programm. (APA)

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