Justizreform

Die Angst der Staatsanwälte vor der Polizei

Auf einem Handy finden sich viele Infos. Aber wer soll sie wann auswerten dürfen?
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Künftig sollen sich Staatsanwälte bei Handy-Auswertung auf die Polizei verlassen. Nach Kritik will Ministerin Alma Zadić die Begutachtungsfrist verlängern, die ÖVP aber nicht.

Wien. Bereits in der kommenden Woche wollte Türkis-Grün die Justizreform im Nationalrat beschließen. Doch daraus wird nichts – zumindest, wenn es nach den Grünen geht. Justizministerin Alma Zadić (Grüne) kündigte am Dienstag nämlich an, die Begutachtungsfrist des Gesetzesentwurfs auf sechs Wochen bis Ende Juli zu verlängern. Ursprünglich waren nur zwei Wochen mit Stichtag 1. Juli dafür vorgehen. Inhaltliche Änderungen am Entwurf, der unter anderem die Sicherstellung von mobilen Datenträgern neu regelt, will das Justizressort jedenfalls noch vornehmen.

Laut Zadić soll die Reform im September im Nationalrat beschlossen werden. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) pocht hingegen auf die Einhaltung des bisherigen Zeitplans: „Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen des nächsten Plenums.“ Dieses findet nächste Woche statt.

Kritik am Entwurf

Der neue türkis-grüne Streit folgt auf massive Kritik an der kurzen Begutachtungsfrist und am Entwurf. So hatten am Dienstag die Präsidenten der vier Oberlandesgerichte eine Verlängerung der Begutachtungsfrist gefordert. Die gewerkschaftliche Bundesvertretung der Richter und Staatsanwälte bemängelte die kurze Frist als „nicht akzeptabel und auch demokratiepolitisch höchst bedauerlich“.

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