Rechtsfragen

Schärfere Regeln für Wiener Airbnb-Vermieter

Airbnb-Logo auf einem Smartphone. (Symbolbild).
Airbnb-Logo auf einem Smartphone. (Symbolbild).Reuters / Dado Ruvic
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Per 1. Juli werden die Zügel bei der tage- und wochenweisen Vermietung von Wohnungen weiter angezogen. Welche Fristen es zu beachten gilt und was genau es mit der Ausnahmebewilligung auf sich hat, erklären zwei Experten.

Ab Montag treten bei (touristischen) Kurzzeitvermietungen in Wien folgenreiche Änderungen in Kraft: Vermieter brauchen künftig eine Ausnahmebewilligung, wenn sie ihre Wohnungen für mehr als 90 Tage im Jahr via Plattformen wie Airbnb anbieten möchten. Gerhard Cech, Leiter der MA 37 (Baupolizei), und Benedikt Stockert von FSM Rechtsanwälte wissen, mit welchen neuen Spielregeln zu rechnen ist.

1 Welche konkreten Änderungen gibt es ab dem 1. Juli 2024?

Bisher konnten in Wien Wohnungen außerhalb ausgewiesener Wohnzonen – zumindest vom Baurecht her – beliebig vermietet werden. Damit ist nun Schluss: Die Novelle der Wiener Bauordnung 2023 führte per 1. Juli 2024 eine Befristung von maximal 90 Tagen pro Jahr ein. „Diese Frist gilt aber nicht nur für die Vermietung, sondern auch für das Anbieten auf Plattformen“, weiß Immobilienrechtsexperte Stockert. Will man die Wohnung über diesen Zeitraum hinweg vermieten, braucht es eine Ausnahmebewilligung.

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