Personalie

Ein Ungar sitzt künftig für Österreich am EGMR

Der Plenarsaal des Europarats
Der Plenarsaal des EuroparatsImago / Imago Stock&people Via Www.imago-images.de
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András Jakab, der Professor an der Universität Salzburg, ist am Mittwoch vom Europarat gewählt worden.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats in Straßburg hat am Mittwoch den aus Ungarn stammenden Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, András Jakab, zum nächsten aus Österreich entsandten Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gewählt. Jakab von der Universität Salzburg erhielt mit 92 Stimmen die Mehrheit. Er wird damit ab 1. November Richter am EGMR für eine Amtszeit von neun Jahren.

Der zuständige Richterwahlausschuss der Parlamentarischen Versammlung hatte Jakab zuvor mit einer großen Mehrheit empfohlen. Die Vorsitzende des Richterwahlausschusses, Petra Bayr (SPÖ), freute sich über die Entscheidung. „Jakab trägt mit seinen Kolleginnen und Kollegen künftig die wichtige Aufgabe, Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gerichtlich zu ahnden“, erklärte sie am Mittwoch in einer Aussendung. Richtersprüche aus Straßburg sind von den Mitgliedsstaaten umzusetzen, „was leider nicht lückenlos der Fall ist“, kritisierte Bayr.

Die EGMR-Richter sind keine Vertreter der einzelnen Staaten. Daher konnte Jakab als ungarischer Staatsbürger auch von Österreich nominiert werden. Nach einem Bericht der „Presse“ hatte die türkis-grüne Koalition Jakab nachnominiert, nachdem der Wahlausschuss mit einem Kandidaten, Gregor Heißl, Richter am Landesverwaltungsgericht Tirol, auf der ersten von Österreich vorgelegten Dreierliste unzufrieden gewesen sei. Heißl zog darauf seine Bewerbung zurück.

Der österreichische Delegationsleiter in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Reinhold Lopatka (ÖVP), bestätigte am Mittwoch gegenüber der APA, dass der Vorschlag für Jakab aus Wien gekommen ist. Über die Reihung der drei Kandidaten habe der Ausschuss entschieden. Auch wenn es für Kleinststaaten nicht ungewöhnlich sei, dass sie einen Kandidaten oder eine Kandidatin mit anderer Staatsbürgerschaft vorschlagen, sei dies bei anderen Ländern wie Österreich dennoch „unüblich“.

Abgesehen von Österreich wurden auch die neuen Richter für Finnland und Serbien gewählt. Nach ihrer Amtszeit von neun Jahren können die Richter nicht wiedergewählt werden. Die Amtsperiode der jetzigen österreichischen Richterin, EGMR-Vizepräsidentin Gabriele Kucsko-Stadlmayer, endet am 31. Oktober.

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