Verbraucherschutz

Handelsgericht Wien erklärt viele Klauseln von MyPlace Selfstorage für unzulässig

Wegen Kundenbeschwerden zu Wertanpassungen und Haftungsfragen habe der VKI die AGB überprüft. 
Wegen Kundenbeschwerden zu Wertanpassungen und Haftungsfragen habe der VKI die AGB überprüft. Schoening via www.imago-images.de
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Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gab zudem eine Unterlassungserklärung zu 16 weiteren Klauseln ab.

Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hat das Handelsgericht Wien acht Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lagervermieters „MyPlace Selfstorage“ für unzulässig erklärt. Das Urteil ist rechtskräftig, schreibt der VKI am Donnerstag. Wegen Kundenbeschwerden zu Wertanpassungen und Haftungsfragen habe der VKI die AGB überprüft. Zu 16 weiteren Klauseln habe Selfstorage bereits im Vorfeld der Klage eine Unterlassungserklärung abgegeben.

In den Klauseln habe es eine Regelung zur Wertanpassung anhand des Verbraucherpreisindex (VPI) gegeben, jedoch ohne einen Ausgangsindex oder eine Senkung des Preises im Falle eines Rückgangs des VPI vorzusehen. Darüber hinaus sei die Klausel laut Gericht unzulässig, da diese MyPlace Selfstorage die Möglichkeit gegeben hätte, die Preise bereits innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsbeginn anzuheben, so der VKI. In Österreich ist MyPlace Selfstorage in Wien, Linz und Graz tätig. (APA)

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