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Darf man Sand und Muscheln mit nach Österreich nehmen?

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Sandkörner und Muscheln sind verlockende Souvenirs. Doch ihre Mitnahme steht vielerorts unter Strafe.

Wer Sand im Reisegepäck hat, muss sich bei der Ankunft auf dem Flughafen Wien, dem Grazer Hauptbahnhof oder am Grenzübergang nach Kärnten nicht fürchten. Denn: Einfuhrbeschränkungen für Sand in Gläsern oder Flaschen gibt es in Österreich nicht. „Personen, die zu Hause eine Sandsammlung in Gläsern haben, sind vor den Zollbeamten sicher, da ist es auch egal, mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind“, sagt Johann Kopinits, Rechtsexperte des Arbö. „Sie könnten aber trotzdem Gesetze gebrochen haben.“

Tatsächlich regeln die jeweiligen „Sandherkunftsländer“ den Umgang mit dem funkelnden Sediment individuell: „In der Türkei, Thailand oder auf den Malediven gelten strenge Verbote“, zählt Kopinits auf. Zum einen aus Gründen des Naturschutzes – Sand hält das Ökosystem intakt und schützt vor Stürmen –, zum andern „geht uns weltweit der Sand aus, weil es eine der wichtigsten Ressourcen der Baubranche ist“. Man braucht ihn etwa für Stahlbeton.

„Ein Glas Sand fällt noch nicht ins Gewicht, aber wenn Tausende je ein Glas füllen, wird daraus eine Menge“, sagt Kopinits. So schrumpften Italiens weiße und rote Strände bereits deutlich. Auf Sardinien ist es deshalb sogar untersagt, Handtücher direkt auf den Sand zu legen. Geschieht es doch, werden bis zu 3000 Euro fällig. Auch in Frankreich dürfen weder Sand und Steine noch „Blumen, die an der Küste wachsen“, mitgenommen werden, sagt Yvette Polasek vom ÖAMTC-Reiseservice. „Die Strafen reichen bis zu 150.000 Euro.“

Tiere und Pflanzen. Die Einfuhr von Muscheln oder Korallen kann ebenfalls heikel werden, heißt es aus dem Finanzministerium. Denn das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Cites von 1973 untersagt die Einfuhr von 32.800 Pflanzen- und 5950 Tierarten. Wird etwas von der Liste in die EU gebracht, bedarf es einer Ausfuhrgenehmigung der Cites-Behörde im Urlaubsland und einer Einfuhrgenehmigung des hiesigen Umweltministeriums. Ohne Bescheid drohen Geldbußen von bis zu 80.000 Euro, auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren sind möglich.

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