Jugend

Fallen zu schnell aus dem System: Jugendbetreuung bis 24 Jahre gefordert

Mit 18 Jahren laufen die Betreuungsmöglichkeiten für Jugendliche aus, danach muss man um Ausnahmen ansuchen. Mit 21 Jahren ist dann aber Schluss.
Mit 18 Jahren laufen die Betreuungsmöglichkeiten für Jugendliche aus, danach muss man um Ausnahmen ansuchen. Mit 21 Jahren ist dann aber Schluss. IMAGO/Michael Gstettenbauer
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Junge Menschen sollen statt bis 21 künftig bis 24 in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen. Viele zu betreuende Jugendliche fallen derzeit mit 21 zu schnell aus den Betreuungsmöglichkeiten heraus, bemängelt der Innsbrucker SOS-Kinderdorf-Leiter Wolfram Brugger.

Der Leiter des SOS-Kinderdorfs Innsbruck, Wolfram Brugger, hat sich für eine Anhebung des Höchstalters, bis zu dem Jugendliche in den Zuständigkeitsbereich der Kinder- und Jugendhilfe fallen, ausgesprochen. Die Obergrenze von 21 Jahren soll auf 24 erhöht werden, sagte er am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Eine dazu notwendige, bundesweite Gesetzesänderung würde nämlich den „Spielraum“ für die Betreuung von Jugendlichen insgesamt verbessern.

Viele zu betreuende Jugendliche fielen derzeit mit 21 schlicht zu schnell aus den Betreuungsmöglichkeiten heraus, bemängelte Brugger. „Das ist auch deshalb problematisch, da Nachfolgeeinrichtungen ab diesem Alter überaus rar sind. Ich glaube jedenfalls, dass wir hier auch über die Landespolitik Druck auf die Bundespolitik machen können“, hielt er fest. Eine Anhebung der Altersobergrenze würde den jungen Menschen auch „Druck“ nehmen und die pädagogische Arbeit erleichtern.

Jedes halbe Jahr um Verlängerung zittern

Das gelte auch für Jugendliche im Betreuten Wohnen des SOS-Kinderdorfs, das in Innsbruck vor 25 Jahren ins Leben gerufen wurde. In diesem finden aktuell 32 Mädchen und Burschen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren Platz. Weitere sechs Plätze stehen seit 2021 für „gefährlich konsumierende Jugendliche“ zur Verfügung.

Bei diesen jungen Menschen, die zum Teil Gewalt und traumatische Erlebnisse durchstehen mussten, gehe es um eine Erleichterung von bürokratischen Hürden, sagte Susanne Zoller-Mathies, pädagogische Leiterin des Betreuen Wohnens in Innsbruck. „Derzeit ist es so, dass eine Betreuung ab 18 Jahren meist mit halbjährlichen Verlängerungen einhergeht“, führte sie aus. Diese Vorsprache bei der Kinder- und Jugendhilfe, die junge Menschen zu Einrichtungen wie eben dem Betreuten Wohnen zuweist, sei für ihre Klientinnen und Klienten belastend. „Eine durchgehende Betreuung bis 21 ohne diese Hürde wäre sinnvoll“.

Mit 21 Jahren ist Schluss

Aber auch wenn man diese Hürde abschaffe, bliebe noch immer die Problematik, dass mit „21 Schluss ist“ und eben keine entsprechende Betreuung mehr stattfinden könne, argumentiere sie ähnlich wie Brugger. „Zudem gibt es deutlich zu wenig sonstige Wohnplätze für Personen ab diesem Alter“, kritisierte sie und sah Handlungsbedarf vor allem im Bereich von „konsumierenden Menschen“ und erkrankten Personen. Auch die Herausforderungen der Gegenwart machten ein solches Handeln notwendig: „In den letzten fünf Jahren hat sich einiges massiv geändert, wir haben verstärkt mit Geflüchteten zu tun und auch das Thema Armutsgefährdung des Mittelstands spielt mit hinein“, führte sie aus. (APA)

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