Benehmen

Keine Geldstrafe für gemeine Abgeordnete

Die Göttin der Weisheit steht vor dem Parlament und hat es auch nicht immer leicht.
Die Göttin der Weisheit steht vor dem Parlament und hat es auch nicht immer leicht.IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.
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Eine deutsche Abgeordnete muss wegen ihres Verhaltens im Parlament bezahlen. In Österreich ist so etwas kein Thema. Rufe zur Ordnung oder Sache braucht es aber immer wieder.

Die AfD-Abgeordnete Beatrix von Storch müsse Ordnungsgeld bezahlen. Das entschied nun die grüne Vizepräsidentin des deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt. Denn von Storch habe sich in Zwischenrufen „herabwürdigend und respektlos“ gegenüber der grünen Abgeordneten Tessa Ganserer geäußert. Ganserer, amtlich mit dem Vornamen Markus versehen, war von Storch etwa als „Herr Ganserer“ angesprochen worden. Überdies hatte von Storch erklärt, Ganserer sei „biologisch und juristisch ein Mann“.

Die einen sehen eine berechtigte Strafe für transfeindliche Äußerungen, andere einen Eingriff in die freie Rede. Faktum ist: Abgeordnete des Bundestags können mit einem Ordnungsgeld belegt werden, wenn sie gegen die Regeln verstoßen. 1000 Euro kostet der erste Verstoß, bei einer Wiederholung kann der doppelte Betrag fällig werden. Von Storch war auch schon im Vorjahr mit einem Ordnungsgeld belegt worden. Was aber kann österreichischen Abgeordneten drohen, wenn sie sich fehlverhalten?

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