Auch der Verfassungsgerichtshof schaffte keine Klarheit, wie man die richtige Kündigungsfrist für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe erkennt. – Ein Gastbeitrag.
Heiß ersehnt war die Entscheidung des VfGH G 29/2024, als sie den Verfahrensparteien vorige Woche zugestellt wurde. Viele Betroffene in Hotellerie und Gastronomie hatten sich nach Jahren der Rechtsunsicherheit eine Antwort auf die Frage erhofft, wie lang die bei Arbeitern einzuhaltenden Kündigungsfristen nun seien. Doch der VfGH ließ sie mit Goethes Faust zurück: „Da steh’ ich nun, ich armer Tor, und bin so klug als wie zuvor!“ Was war geschehen?