Bodenverbrauch

Beschwerde bei der EU-Kommission: „Willkür der politisch Verantwortlichen“

Hier beginnt  Zersiedelung, um sich zu greifen.
Hier beginnt Zersiedelung, um sich zu greifen.Christoph Wisser
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Das nächste Vertragsverletzungsverfahren könnte von der EU schon demnächst eingeleitet werden. Diesmal geht es um den Bodenverbrauch in Österreich.

Ausgelöst werden diese rechtlichen Schritte vom Verein „AllRise“, der zunächst gegen Ober- und Niederösterreich und auch die Republik beim Verfassungsgerichtshof aktiv geworden ist. Konkret geht es um den Flächenverbrauch von täglich 12,1 Hektar. Angestrengt wurde eine Staatshaftungsklage. Die beiden Bundesländer wurden deshalb genannt, weil hier der Flächenverbrauch besonders hoch ist.

Der Verfassungsgerichtshof hatte „AllRise“ zwar zu einer Stellungnahme eingeladen, später aber die Staatshaftungsklage ohne weitere Begründung zurückgewiesen.

„Damit ist der Rechtsweg in Österreich ausgeschöpft“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins, weshalb sich dieser nun an die EU-Kommission und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet. Gesetzt wird darauf, dass jedenfalls ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet werde.

Argumentiert wird dies zunächst mit den Mängeln auf bundespolitischer Ebene: So sei das Klimaschutzgesetz mit konkreten klimapolitischen Vorgaben nach wie vor ausständig. Es fehlten zudem Sanktionen gegen Länder und Gemeinden, die für die konkrete Umsetzung der Raumordnung zuständig sind.

“Pro Tag werden in Österreich laut aktuellem WWF-Bodenreport 12,1 Hektar Boden versiegelt, im 5-Jahres-Schnitt sind es ca. 11,9 Hektar“, sagt AllRise-Gründer Johannes Wesemann. „Das ist ein klares Zeichen dafür, dass die Österreichische Bundesregierung nicht nur ihr selbst gestecktes Ziel von 2,5 Hektar pro Tag klar verfehlt, sondern diesem nicht einmal näher kommt. Dieser Flächenfraß muss endlich gestoppt werden, denn wie verheerend die Folgen sind wird immer deutlicher.“ Mit der Beschwerde soll erreicht werden, „dass die politischen Verantwortlichen für ihr Nicht-Handeln endlich zur Verantwortung gezogen werden.”

Und weiter: „In Österreich stellt sich aufgrund der Tatsache, dass Naturschutz Bundesländersache ist, die Problematik, dass jedes Bundesland für sich Regelungen in unterschiedlichster Form erlässt, ohne dass diese in effizienter Weise auf die Erreichung der Ziele einzahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Bundesländer – entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen – seit Jahren gegen eine quantifizierbare Strategie zur Reduktion der Bodenversiegelung wehren,“ so Wolfram Proksch, Co-Gründer von AllRise und Anwalt. Und Wesemann ergänzt: „Wir erleben in Österreich eine absolute Willkür der politisch Verantwortlichen.

In den Beschwerden wird insbesondere auf zwei Richtlinien Bezug genommen: auf die Nitrat- und auf die Wasserrahmenrichtlinie. Welche Aussichten auf Erfolg die nunmehrige Beschwerde hat, lässt sich vorerst nicht abschätzen. Es wird in erster Linie davon abhängen, wie stark die Argumentation gewichtet wird, dass Versiegelung mit diesen beiden Richtlinien in Zusammenhang stehen. Eine Richtlinie, die den Bodenverbrauch reguliert und limitiert, die gibt es nicht.

Details zu den Beschwerden, die nun bei der EU eingereicht worden sind.

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