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Erste Einigung in Verhandlungen über Journalisten-KV

Das Verhandlungsergebnis betrifft vor allem die künftige Gehaltsentwicklung. 
Das Verhandlungsergebnis betrifft vor allem die künftige Gehaltsentwicklung. APA / Comyan / Robert Jaeger
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Gewerkschaft und Zeitungsverband sind nach dem Konflikt im vergangenen Herbst in wesentlichen Punkten übereingekommen, offene Themen werden bis 2025 verhandelt.

Nach neun Verhandlungsrunden haben sich die JournalistInnengewerkschaft GPA und der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) ein Teilergebnis für den künftigen Kollektivvertrag der Tages- und Wochenzeitungen erzielt. Dieses umfasst Entgeltbestimmungen, Arbeitszeitregelungen und die heurige Tarifanpassung.

Das Verhandlungsergebnis betrifft vor allem die künftige Gehaltsentwicklung. Die Mindestgehälter werden mit Wirkung vom 1. Juni 2024 um 244 € erhöht, Mehrleistungspauschalen und Funktionszulagen sollen betragsmäßig aufrechterhalten werden. Das neue Mindesteinstiegsgehalt (Redakteursaspiranten und technisch-redaktioneller Dienst) beträgt 3000 € – wobei der Aspirantenstatus in Zukunft nur noch für ein Jahr besteht, nicht wie bisher für zwei. Danach sind betreffende Personen im zweiten Redakteursjahr einzustufen. Kürzungen gibt es indessen bei automatische Gehaltsvorrückungen, den sogenannten „Quinquennien“.

Aufschrei nach KV-Kündigung

Zur Fortführung der Kollektivvertrags- und Branchengespräche wurde für den Kollektivvertrag ein Kündigungsverzicht bis 30. Juni 2025 vereinbart, der bei erfolgreichem Abschluss bis 30. Juni 2029 verlängert werden soll. Offene Themen, z. B. Urheberrechte, sollen bis Juni 2025 weiter austariert werden.

Im Herbst 2023 hatte der VÖZ den Journalismus-KV aufgekündigt, die Kündigung dann aber, nach einem Aufschrei der Gewerkschaft, wieder zurückgenommen. Die Verhandlungen fanden im Fahrwasser dieses Konflikts statt. Bis Mitte kommender Woche sind Gewerkschaftsmitglieder zu Urabstimmung über das derzeitige Verhandlungsergebnis aufgerufen. (red.)

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