Gericht

Oberster Gerichtshof: Polizei bot junger Frau zu wenig Schutz vor Gewalt

Im Wiener Justizpalast wurde eine wegweisende Entscheidung in Sachen Opferschutz gefällt.
Im Wiener Justizpalast wurde eine wegweisende Entscheidung in Sachen Opferschutz gefällt.Clemens Fabry
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Eine 16-Jährige, die einen Mordversuch nur knapp überlebte, kann nun die Republik auf Schadenersatz klagen. Laut OGH habe die Polizei die drohende Gefahr falsch eingeschätzt.

Der Fall hatte für Entsetzen gesorgt: Eine 16-Jährige war in Wien von ihrem Ex-Freund mit einem Messer lebensgefährlich verletzt worden. Der Täter erhielt wegen versuchten Mordes zwölf Jahre Haft und wurde in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Attacke kam allerdings nicht aus heiterem Himmel – es gab bereits eindeutige Vorzeichen. Dennoch hat die Polizei nicht alle gebotenen Schutz- und Abwehrmaßnahmen gesetzt. Nun könnte die Republik zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Angefangen hatte alles, als das Opfer, eine Schülerin, 15 Jahre alt war: Ihr Freund war krankhaft eifersüchtig, litt an einem Kontrollwahn und misshandelte die Jugendliche mehrfach schwer. Die Jugendliche trennte sich von dem 17-Jährigen, allerdings ließ sie sich einige Zeit später zu weiteren Treffen überreden. Wieder wurde sie schwer misshandelt. Wieder stieß der junge Mann Todesdrohungen aus. Konkret war von einem „Abstechen“ mit einem Messer die Rede. Auch Handy-Chats kündeten von Drohungen. Am 12. Februar 2020 bekam die Schülerin bei einem Treffen in einem Wiener Park einen Fußtritt ins Gesicht und wurde bewusstlos.

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