Klage

Signa: Jetzt geht es um Schadenersatz

Wer soll den Schaden, den Signa (von René Benko gegründet) verursacht hat, zahlen? Die Pleiteverwalter haben die Prüfungsgesellschaft BDO im Blick.
Wer soll den Schaden, den Signa (von René Benko gegründet) verursacht hat, zahlen? Die Pleiteverwalter haben die Prüfungsgesellschaft BDO im Blick.Christian Bruna/Getty Images
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Wie bei Wirecard nehmen die Verwalter der Signa-Pleite die Wirtschaftsprüfer ins Visier. Gegen die Prüfungsgesellschaft BDO wurde eine Klage eingereicht.

In einem Konkurs ist für die Gläubiger meist nicht mehr so viel zu holen, dass alle ausstehenden Schulden beglichen werden können. Deswegen schaut man sich um, wer sonst für den Schaden aufkommen könnte.

In der Causa Wirecard beispielsweise müssen sich nicht nur mehrere Manager des einstigen DAX-Konzerns vor Gericht verantworten. Der Insolvenzverwalter klagt den langjährigen Wirtschaftsprüfer EY Deutschland auf eine Milliardensumme. Auch Tausende von Anlegern ziehen gegen die Wirtschaftsprüfer vor Gericht.

Sonderverwalter reicht Klage gegen BDO ein

Bei Signa nimmt der Sonderverwalter der Holding nun die heimische Prüfungsgesellschaft BDO ins Visier, wie der „Kurier“ berichtete. Die Signa Holding war eine Art Hülle, die ohne ihre Signa-Töchter, die noch Immobilien halten, kaum mehr etwas wert ist. Mit der Insolvenz der zwei wichtigsten Firmen Signa Development und Signa Prime war die Holding also dem Konkurs ausgeliefert. Seitdem konzentriert sich der Insolvenzverwalter auf die Aufarbeitung des Zusammenbruchs des einst so schillernden Immobilienkonzerns. Schon vor Monaten wurden Gutachter eingesetzt, die sich verstärkt auf die Wirtschaftsprüfung des Firmennetzwerks aus Immobilien, Handel und Medien konzentrieren.

Das Handelsgericht Wien hatte auf Bitte des Insolvenzverwalters sogar einen eigenen Verwalter eingesetzt, um die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Bilanzprüfer, die BDO Assurance GmbH, zu überprüfen. Der Sonderverwalter Raoul Wagner schritt nun zur Tat. Der Wiener Anwalt hat gegen BDO eine Klage eingebracht.

Hätte Signa Holding früher Insolvenz melden müssen?

Vorrangig soll es darum gehen, dass der Prüfer der Signa Holding eine verbotene Einlagenrückgewähr, die in den Jahren 2021 und 2022 laut Klage stattgefunden haben soll, nicht kritisiert hat. Die insolvenzrechtliche Überschuldung der Firmenhülle soll Wagner zufolge Ende des Geschäftsjahrs 2021 rund 384 Millionen Euro betragen haben, zum Ende des Geschäftsjahrs 2022 sogar 972 Millionen.

Auf einen Blick

Einlagenrückgewähr ist verboten. Es handelt sich dabei um ein Ausschüttungsverbot. Das heißt, Gesellschafter dürfen ihre Einlagen nicht zurückfordern und haben darüber hinaus, solange die Kapitalgesellschaft besteht, nur Anspruch auf den nach dem Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinn, soweit die Ausschüttung des Bilanzgewinns nicht durch Gesellschaftsvertrag, Beschluss der Gesellschafter oder durch das Gesetz ausgeschlossen ist.

„Hätte die BDO die Prüfungen der Jahresabschlüsse der Signa Holding 2021 und 2022 ordnungsgemäß durchgeführt, die Redepflicht ausgeübt und keine unbeschränkten Bestätigungsvermerke ausgestellt, dann wäre durch die Geschäftsführung der Signa Holding oder deren Gläubiger (Investoren) ein Insolvenzverfahren beantragt worden“, heißt es laut Klageschrift. Das wäre schon Ende April 2022 und nicht erst im Herbst 2023 der Fall gewesen, im Zuge der Prüfung der Bilanz 2021. Dann hätten nämlich „die Geldgeber Investitionen in die Signa Holding unterlassen oder Investments fällig gestellt“.

Signa fordert Honorare zurück

Des Weiteren hätte die Signa Holding nur Anspruch auf Ausschüttung des Bilanzgewinns von ihren Tochterfirmen gehabt. Alle anderen Ausschüttungen sind verboten. Tatsächlich soll die Gesellschaft jedoch von ihren Töchtern im Jahr 2021 Gelder (Kredite, Darlehen) in der Höhe von 410 Millionen Euro und im Jahr 2022 rund 1,03 Milliarden Euro erhalten haben. Für den Sonderverwalter Wagner ein klarer Fall: Die Schulden der Signa Holding bei den Tochterfirmen seien „sofort fällig gewesen, durften weder gestundet noch aufgerechnet werden“.

Dafür soll die BDO jetzt haftbar gemacht werden. Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen soll für den Schaden aus der Differenz des Vermögens zwischen dem Zeitpunkt des Prüfberichts 2021 vom April 2022 (bzw. des Prüfberichts der Bilanz 2022 vom Juni 2023) und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Signa Holding Ende November 2023 haften. Zusätzlich sollen die Honorare in der Höhe von 249.600 Euro zurückgezahlt werden.

KPMG, PwC und TPA ebenfalls im Fokus

Die Sanierungsverwalter haben auch weitere Wirtschaftsprüfer wie KPMG als Bilanzprüferin von Signa Prime und Signa Development im Visier. Ebenfalls angeschaut werden sollen die PwC und die Steuerberatungskanzlei TPA. Die Klage gegen BDO soll laut Bericht 37 Seiten lang sein und der BDO am 27. Juni zugestellt worden sein. Bei BDO will man auf Anfrage der „Presse“ keinen Kommentar zu dem Sachverhalt abgeben.

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