Agrar

Pestizid-Reduktion in Österreich „nicht ausreichend“

Der Rechnungshof bemängelte auch, dass die amtlichen Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Länder nicht nach einheitlichen Standards erfolgen.
Der Rechnungshof bemängelte auch, dass die amtlichen Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Länder nicht nach einheitlichen Standards erfolgen.IMAGO/Daniel Scharinger
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Der Rechnungshof sieht in einem aktuellen Bericht Verbesserungsbedarf bei der Datenlage, Zulassungsverfahren und Kontrollen in Bezug auf die Verwendung von Pflanzenschutzmittel.

In ihrer „Farm to Fork“-Strategie und der Biodiversitätsstrategie zielt die Europäische Union darauf ab, chemische Pflanzenschutzmittel bis 2030 um die Hälfte zu reduzieren. „Die Umsetzung dieser Ziele ist in Österreich bisher noch nicht ausreichend“, kritisierte der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht „Pestizideinsatz in der Landwirtschaft“. Verbesserungsbedarf sah er zudem insbesondere bei der Datenlage, den Zulassungsverfahren und den Kontrollen.

Die Prüfung des Rechnungshofes umfasste die Jahre 2017 bis 2021. Die Datenlage war dem Bericht zufolge allerdings mangelhaft: Zwar veröffentlicht das Landwirtschaftsministerium jährliche Daten zu den in Verkehr gebrachten Pestiziden, allerdings wurden Importe von Pflanzenschutzmitteln wie Internetkäufe oder grenzüberschreitende Eigenimporte von landwirtschaftlichen Verwendern in den Statistiken nicht berücksichtigt.

Wirkstoffe mit Bedenken

Weiters ließen die in Verkehr gebrachten Mengen an Wirkstoffen aufgrund der unterschiedlichen Toxizität keine Aussagen über deren Risiko für Mensch und Umwelt zu. Der Rechnungshof wies aber darauf hin, „dass in Österreich Wirkstoffe zum Einsatz kamen, bei denen Gesundheitsbedenken bestätigt waren“. 2021 wurden hierzulande bei Pestizidrückstandskontrollen von Lebensmitteln 32 von 1.798 Proben als gesundheitsschädlich oder für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt; davon stammten zwei aus inländischer Produktion.

In Österreich fehlte im überprüften Zeitraum zudem „die Unabhängigkeit der Zulassungs- und der Bewertungsstelle“. Die nationale Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel in Österreich, das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), ist demnach „eine dem Landwirtschaftsministerium nachgeordnete Dienststelle“. Das BAES bediente sich bei den Zulassungsverfahren dem Bericht zufolge „in personeller und organisatorischer Hinsicht“ wiederum bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). „Diese Gesellschaft steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Gegenseitige Einflussnahmen zwischen der Risikobewertung und dem Risikomanagement im Zuge der Entscheidungsfindung konnten nicht ausgeschlossen werden“, hieß es.

Fehlende Standards

Der Rechnungshof wies in seinem Bericht auch auf die im EU-Vergleich große Anzahl von Notfallzulassungen in Österreich hin. Darunter fielen auch besonders gefährliche, in der EU nicht mehr zugelassene Wirkstoffe. Speziell im untersuchten Zeitraum gab es demnach einen starken Anstieg von Notfallzulassungen. „Die Prüferinnen und Prüfer beurteilen die Entwicklung der Notfallzulassungen kritisch, weil dadurch strengere Standard-Zulassungsverfahren umgangen werden konnten“, so der Rechnungshof.

Zudem bemängelte der Rechnungshof, dass die amtlichen Kontrollen der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Länder nicht nach einheitlichen Standards erfolgen. „Entsprechende EU-Regelungen wurden hierzulande durch neun Landesgesetze mit jeweils unterschiedlichen Vorgaben umgesetzt“, urteilte der Rechnungshof. (APA)

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