Verstoß gegen Ehrenkodex

Presserat rügt „News“ wegen Formulierung „Nazi-Unrat“

In einem Text zur Demo gegen Rechts in Berlin war in der Zeitschrift „News“ vom „Nazi-Unrat“ die Rede. Das sei dem Presserat zufolge eine Pauschalverunglimpfung. Zudem verstoße der Artikel gegen Gebot der Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar.

Die Formulierung „Nazi-Unrat“ hat „News“ eine Rüge des Presserats eingebracht. Sie stand in einem Begleittext in der Rubrik „Fakten. Politik, Chronik und Wirtschaft“ in der Ausgabe 4/2024 der Wochenzeitschrift. Der Senat 2 ist der Ansicht, dass damit gegen die Punkte 3 (Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar) und 7 (Schutz vor Pauschalverunglimpfung und Diskriminierung) des Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen wurde.

Im Beitrag wurde ein großflächiges Foto veröffentlicht, das eine Demo gegen Rechts in Berlin infolge des zuvor aufgeflogenen Treffens von Rechtsextremisten in einer Potsdamer Villa zeigt. Unterhalb des Fotos war im Begleittext unter anderem zu lesen: „Gut, dass es sich endlich gegen Nazi-Unrat rührt, schlimm allerdings der Anlass. Was schon während der Corona-Zeit sein Haupt erhoben hat, wird jetzt virulent. Die Krise führt zur Radikalisierung nach rechts, und mittlerweile ist das Pack dank aufmerksamer Beobachter aufgeflogen.“

Nachvollziehbare Kritik, aber „pauschal herabsetzend“

Nach Meinung des Senats 2 ist der Begriff „Nazi-Unrat“ pauschal herabsetzend: „Unrat“ meine etwas, was aus Abfällen bzw. Weggeworfenem bestehe. Im Sinne der bisherigen Spruchpraxis greife die Bezeichnung in die Menschenwürde ein, die auch den Kern des Schutzes vor Pauschalverunglimpfungen von Personengruppen betrifft. Die nachvollziehbare Kritik des Autors an der in Potsdam erhobenen extremen politischen Forderung einer „Remigration“ von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern hätte auch ohne den menschenverachtenden Begriff geäußert werden können, meint der Presserat.

Hinzu komme, dass der Beitrag den Eindruck eines (neutralen) Berichts erwecke, zumal das Foto unterhalb der Überschrift „Fakten“ veröffentlicht wurde. „Nach Auffassung des Senats überwiegen im Begleittext jedoch jene Passagen, in denen eine klar subjektive Wertung zum Ausdruck kommt. (...) Nachdem keine entsprechende Kennzeichnung als Kommentar vorgenommen wurde, verstößt der Beitrag somit auch gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Bericht und Kommentar.“

Über den Begriff lasse sich streiten

Der Autor des Beitrags führte im Verfahren aus, dass er die Teilnehmer des rechtsextremen Treffens in der Tat pauschal diffamiert habe. Auf die Corona-Demonstrationen habe er nur insofern Bezug genommen, als sich bei einigen Protestierenden entsprechende Tendenzen durchgesetzt hätten, wie etwa das Tragen von Judensternen. Die „News“-Chefredakteurin räumte ein, dass sich über die Begriffe „Pack“ und „Nazi-Unrat“ trefflich streiten lasse. Die Medieninhaberin der Wochenzeitschrift „News“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt. Sie wird von diesem nun aufgefordert, freiwillig über den Ethikverstoß zu berichten. (APA)

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