Todesfall

Frau wollte Scheidung und erbt vermachtes Haus nicht

Das Wohnrecht verbleibt der Witwe allemal.
Das Wohnrecht verbleibt der Witwe allemal.Feature: Clemens Fabry
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Ein Mann hatte seiner Physio­therapeutin Haus und Geld zugedacht und diese später geheiratet. Als sie sich gefährdet fühlte und sich scheiden lassen wollte, war nach seinem Tod alles anders.

Mit der Physiotherapie hatte alles begonnen. Der Patient und die Therapeutin kamen einander auch abseits der Behandlung näher und gingen 2016 eine lose Verbindung ein. Der vermögende Mann mochte sie so, dass er ihr im Jahr darauf sein Haus in Tirol und das Guthaben auf zwei Schweizer Konten in einer letztwilligen Verfügung vermachte.

Drei Jahre später, also 2020, heirateten die beiden. Es kam zu Konflikten, die Frau wollte sich scheiden lassen. Obwohl das seinerzeitige Vermächtnis unverändert geblieben war, erbt die Frau jetzt das Haus und das Geld nicht – jedenfalls nicht allein. Das hat jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigt. Der Grund ist die letzte große Reform des Erbrechts, die zum Leidwesen der Frau auch in ihrem Fall Wirkung zeitigt.

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