Ermittlung

Frau in Graz getötet: Täter soll in Kanzlei gearbeitet haben

Der 29-jährige Täter gab mehrere Schüsse aus der Waffe auf die 23-jährige Angestellte der Kanzlei ab. Die Frau wurde tödlich getroffen.
Der 29-jährige Täter gab mehrere Schüsse aus der Waffe auf die 23-jährige Angestellte der Kanzlei ab. Die Frau wurde tödlich getroffen. APA / APA / Peter Kolb
  • Drucken

Bei einer Hausdurchsuchung wurden Datenträger sichergestellt, die laut Staatsanwaltschaft weitere Erkenntnisse bringen sollen. Das Motiv ist noch unklar.

Nach der Bluttat vom Freitag in Graz - ein 29-Jähriger hatte eine 23-jährige Mitarbeiterin einer Anwaltskanzlei in Graz erschossen und dann Suizid begangen - gibt es neue Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden. Der Täter soll vor einiger Zeit kurz in der Kanzlei gearbeitet haben. Bei einer Hausdurchsuchung an seiner Wohnadresse wurden Datenträger sichergestellt, die nun ausgewertet werden müssten, so ein Sprecher der Grazer Staatsanwaltschaft am Samstag auf APA-Anfrage.

Die zuständige Staatsanwältin war am Freitag mit einem Schusssachverständigen sowie einer gerichtsmedizinischen Sachverständigen am Tatort, einem Büro in der Kaiserfeldgasse in der Grazer Innenstadt. Die Tatortarbeit dürfte nun weitgehend abgeschlossen sein, sagte ein Polizeisprecher auf Anfrage.

Beziehung des Opfers zum Täter noch unklar

Der Täter wurde laut dem Staatsanwaltschaftssprecher in Österreich geboren und hat bosnische Wurzeln. Mit einem ersten mündlichen Obduktionsgutachten ist wahrscheinlich Anfang nächster Woche zu rechnen. Das Motiv der Tat, die Hintergründe, der genaue Tathergang - unter anderem die Anzahl der abgegebenen Schüsse, eine Zeugin hatte von drei gesprochen - und auch die Beziehung des Opfers zum Täter seien noch Gegenstand der Ermittlungen.

Bei der sichergestellten Tatwaffe handelt es sich um eine Langwaffe, also ein Gewehr der Kategorie C (Büchsen und Flinten). Der Täter soll sie erst drei Tage vor der Bluttat legal erworben haben. Der Erwerb solcher Waffen ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich. Seit 1. Oktober 2012 besteht allerdings die Pflicht zur Registrierung im Zentralen Waffenregister (ZWR) bei einem Waffenfachhändler binnen sechs Wochen ab dem Erwerb.

Der Mann war am Freitag gegen 11.35 Uhr mit dem Gewehr in die Räume der Rechtsanwaltskanzlei in der Kaiserfeldgasse im Grazer ersten Bezirk, der Inneren Stadt, gekommen. Er gab mehrere Schüsse aus der Waffe auf die 23-jährige Angestellte der Kanzlei ab. Die Frau, die sich alleine im Büro befunden hatte, wurde tödlich getroffen. Im Anschluss beging der 29-Jährige Suizid.

Zeugen alamierten Polizei

Angehörige einer anderen Anwaltskanzlei in dem Haus, die die Schüsse gehört hatten, alarmierten telefonisch die Polizei. Ein Großeinsatz unter Beteiligung des Einsatzkommandos Cobra, des Polizeihubschraubers und anderer Spezialeinheiten war die Folge. Das Gebiet um den Tatort wurde großräumig abgesperrt. Als die Rettungskräfte zum Tatort gelangen konnten, konnten diese aber nur mehr den Tod der beiden Personen feststellen. (APA)

Hilfe bei Suizidgefahr

Es gibt eine Reihe Hilfseinrichtungen und Anlaufstellen für Menschen in akuten Krisensituationen. Unter www.suizid-praevention.gv.at findet man Notrufnummern und Erste Hilfe bei Suizidgedanken.

Telefonische Hilfe gibt es auch bei:

Kriseninterventionszentrum (Mo-Fr 8-17 Uhr): 01/406 95 95, kriseninterventionszentrum.at
Rat und Hilfe bei Suizidgefahr 0810/97 71 55
Psychiatrische Soforthilfe (0-24 Uhr): 01/313 30
Sozialpsychiatrischer Notdienst 01/310 87 79
Telefonseelsorge (0-24 Uhr, kostenlos): 142
Rat auf Draht (0-24 Uhr, für Kinder & Jugendliche): 147
Gesprächs- und Verhaltenstipps: bittelebe.at

Hilfe für Menschen mit Suizidgedanken und Angehörige bietet auch der noch recht junge Verein „Bleib bei uns“. www.bleibbeiuns.at

Hilfe und Unterstützung für Frauen

Hier finden Sie eine gesammelte Übersicht der Telefonnummern, die Frauen in Gewaltsituationen helfen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium zusammengestellt. Der Polizeinotruf ist 133. Die Rettung erreichen Sie unter 144. Internationaler Notruf ist 112.

Bei akuten Gewaltsituationen (kostenlos und 24/7 erreichbar)

Frauenhelpline: 0800/222 555
Hier sind Expertinnen rund um die Uhr erreichbar und bieten Ersthilfe und Krisenberatung. Bei akuter Gefahr wird rasch für Hilfe gesorgt.

Opfernotruf: 0800/112 112
Hier gibt es für von Gewalt Betroffene anonyme Hilfe durch Psychologen und professionell ausgebildete Helfer. Zudem wird Rechtsberatung angeboten.

Anlaufstellen und BeratungGewaltschutzzentren Österreich

Tel: 0800 / 700 217

www.gewaltschutzzentrum.at

Frauen und Kinder, die Gewalt in der Familie erleiden, können hier kostenlos und vertraulich mit Beratern sprechen.

Frauenhäuser

·        www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/frauen/anlaufstellen-und-frauenberatung/frauenhaeuser (Übersicht des Frauenministeriums)

·        www.aoef.at (Autonome Österreichische Frauenhäuser)

·        www.frauenhaeuser-zoef.at (Zusammenschluss österreichischer Frauenhäuser)

Frauenhäuser bieten Frauen, die Gewalt in der Familie erleiden, und ihren Kindern eine sichere Wohnmöglichkeit. Insgesamt gibt es rund 30 Frauenhäuser in Österreich, die in zwei Verbänden vernetzt sind (siehe Links). Die Häuser stehen allen von Gewalt betroffenen Frauen offen. Einkommen, Nationalität oder Religion spielen keine Rolle.

Notruf Beratung für vergewaltigte Frauen und Mädchen: 01/523 22 22

www.frauenberatung.at

Diese Wiener Beratungsstelle steht Mädchen und Frauen offen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Sie richtet sich auch an Familienangehörige, Kollegen, Lehrer oder Freunde Betroffener, die Rat brauchen. Auch rechtliche Schritte können besprochen werden.

Weißer Ring

www.weisser-ring.at

Die Verbrechensopferhilfe Weißer Ring bietet kostenfreie Rechtsberatung, schwerpunktmäßig bei Fragen zu Schadenersatz, Opferrechten und zum Verbrechensopfergesetz.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.