Unterlassungserklärung

4000 Euro: Lena Schilling zu Geldbuße verurteilt

Die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling im Rahmen der ersten Sitzung des Europaparlaments am Dienstag.
Die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling im Rahmen der ersten Sitzung des Europaparlaments am Dienstag.APA/Hans Klaus Techt
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In der Causa Schilling vs. Bohrn Mena habe Erstere gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen. Ihre Anwältin will dagegen berufen.

Während sie derzeit im EU-Parlament in Straßburg gerade ihre ersten Momente als Parlamentarierin erlebt, geht in Wien der Streit zwischen ihr und dem Ehepaar Bohrn Mena in die nächste Runde. Die Rede ist von der Grünen-Politikerin Lena Schilling. Das Bezirksgericht Wien-Josefstadt hat eine Geldstrafe in Höhe von 4000 Euro gegen Schilling ausgesprochen, weil sie indirekt gegen eine Unterlassungserklärung verstoßen habe. Das berichtet der „Standard“.

Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. Diese Vorhaltung kam nach der Unterlassungserklärung aber nicht von Schilling, sondern von ihrer Anwältin Maria Windhager, die ein „hinreichendes Tatsachensubstrat“ für die Behauptung ortete.

Gegen diese Geldstrafe will Schillings Anwältin Maria Windhager vorgehen. Schilling habe sich nämlich gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert, wie es in einer Stellungnahme der Grünen hieß. Windhager wiederum habe im Rahmen des Gerichtsverfahrens über ihre Sicht auf den Fall informiert und dazu die einzelnen Sachverhalte erläutert, um die es gehen werde. In dem Verfahren erläuterten Anwälte ihre Rechtsmeinung: „Das ist ihr Recht und ihre Pflicht als Anwältin.“ Daher liege kein Verstoß gegen den Vergleich vor.

Im Zuge des EU-Wahlkampfs war Schilling mit zahlreichen Vorwürfen konfrontiert. Die Bohrn Menas hatten die Unterlassungserklärung begehrt, nachdem Schilling Gerüchte über das Ehepaar verbreitet haben soll. Ebenso verpflichten musste sich Schilling, wie erst in der Vorwoche bekannt wurde, dass sie Gerüchte über eine Affäre mit dem ORF-Moderator Martin Thür nicht mehr verbreiten darf. Das hatte sie in einer notariell beurkundeten Erklärung festgehalten. Thür hätte sonst geklagt, wie er in der Vorwoche sagte. (red.)

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