Lehrplannovelle

Gebärdensprache wird Maturafach an AHS

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Gehörlose wie auch hörende Schüler können ÖGS als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch und als Wahlpflichtgegenstand belegen.

Schülerinnen und Schüler an den AHS können künftig in der österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) maturieren. Diese ist zwar seit 2005 verfassungsrechtlich anerkannt, in den Schulen kommt sie bisher aber kaum vor. Eine nun verordnete Lehrplannovelle sieht vor, dass gehörlose wie auch hörende Jugendliche ÖGS als Alternative zur zweiten lebenden Fremdsprache, Latein oder Griechisch und als Wahlpflichtgegenstand belegen können. Der neue Lehrplan gilt ab dem Schuljahr 2024/25.

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) sprach am Mittwoch in einer Aussendung von einem wichtigen Schritt für mehr Inklusion im Schulsystem und einem „Zeichen der Wertschätzung und des Respekts für alle rund 9.000 gehörlosen Menschen in Österreich“. Die Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes, Helene Jarmer, sah zwar einen „ersten wichtigen Schritt“ zur Anerkennung von ÖGS an den Schulen. Für eine inklusive Gesellschaft, in der alle Schülerinnen und Schüler gleiche Chancen haben, müssten aber weitere Maßnahmen folgen.

Lehrplan existiert derzeit nicht

Ein Lehrplan für Gebärdensprache existiert derzeit ebenso wenig wie approbierte Schulbücher für Volks- und Sonderschule, kritisierte etwa der Unabhängige Monitoringausschuss, der die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Österreich überwacht, in seinem jüngsten Bericht. Gebärdensprache kann auch nicht offiziell als Unterrichtssprache verwendet werden, wenngleich das laut Monitoringausschuss an einem Dutzend Standorten in Österreich trotzdem getan wird.

Bereits vorbei ist laut Aussendung des Ministeriums auch der Begutachtungszeitraum der sonderpädagogischen Lehrpläne, in denen ÖGS für gehörlose und gehörbeeinträchtigte Schüler als verbindliche Übung verankert werden soll. Das Fach muss also verpflichtend besucht werden, es gibt aber keine Noten. Aktuell werden laut Ressort die Stellungnahmen gesichtet.

Derzeit gibt es in der Pflichtschule laut Bildungsministerium Gebärdensprache nur als Teil der verbindlichen Übung „therapeutisch-funktionelle Übungen“ oder in Kombination mit anderen Manual- und Gebärdensystemen. Vereinzelt bieten Standorte im Rahmen der Schulautonomie Gebärdensprache als unverbindliche Übung an, die Schüler freiwillig belegen können. Für hörende Kinder gehörloser Eltern (CODA-Schüler) gibt es derzeit gar kein Angebot, obwohl sie mit Gebärdensprache aufwachsen.

Grundsätzlich können gehörlose oder stark gehörbeeinträchtigte Pflichtschüler eine Sonderschule oder eine Inklusionsklasse mit Hörenden in einer Regelschule besuchen, die Entscheidung liegt bei den Eltern. Unabhängig vom Standort können sie dort in einzelnen oder allen Fächern nach dem ergänzenden Lehrplan der Sonderschule für gehörlose Kinder unterrichtet werden, der auf ihre besonderen Lernvoraussetzungen eingeht. An den Pflichtschulen gibt es dabei laut Ministerium Förderung durch Pädagoginnen und Pädagogen mit Gebärdensprache-Kenntnissen und an Bundesschulen Dolmetschleistungen, damit sie Fachinhalte (z.B. Geografie, Mathematik, Physik) besser verstehen können. (APA)

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