Reaktion

OGH-Präsident: Wurden Passagen des Pilnacek-Berichts abgeschrieben?

Georg Kodek, Präsident des Obersten Gerichtshofs
Georg Kodek, Präsident des Obersten GerichtshofsClemens Fabry
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Der Bericht der U-Kommission um Martin Kreutner behandele nur die Staatsanwaltschaften, nicht die Gerichtsbarkeit, betont OGH-Präsident Geord Kodek. Und: Sein Ergebnis falle undifferenziert aus. Zudem gebe es wörtliche Übeschneidungen zum Antikorruptionsvolksbegehren von 2022.

Die sogenannte Pilnacek-Kommission hat eben einen Bericht über die Situation im österreichischen Justizsystem abgeliefert und darin nicht mit Kritik gespart. Der Antikorruptionsexperte und Leiter der Kommission, Martin Kreutner, sprach sogar von einer „Zweiklassenjustiz“. Und davon, dass Österreich damit heute nicht mehr in die EU aufgenommen werden würde. Anlass der Kommission waren schwere Vorwürfe des mittlerweile verstorbenen Justizbeamten Christian Pilnacek: Parteien und Politiker würden im Justizministerium intervenieren, wenn unangenehme Gerichtsverfahren drohen.

Die Vereinigung der österreichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter und der Vertretung der Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) meldeten an diesem Befund bereits Kritik an. Nun meldete sich auch Georg Kodek, der seit Jänner als Präsident des Obersten Gerichtshofs (OGH) fungiert, zu Wort. Die Richterschaft sei von der Kritik nicht betroffen, betonte Kodek am Freitag im Ö1-„Morgenjournal“: „Ich glaube, dass diese Formulierung eine undifferenzierte Pauschalunterstellung ist, die ganz deutlich und entschieden zurückgewiesen werden muss.“

Es gebe in Österreich einerseits die Gerichtsbarkeit, andererseits die Staatsanwaltschaften, so der OGH-Präsident. Die Kommission von Kreutner habe sich aber „nur mit den Staatsanwaltschaften beschäftigt“. Dennoch glaube er, dass der erhobene Vorwurf in seiner „undifferenzierten“ Art und Weise „auch für die Staatsanwaltschaften unzutreffend ist“. Immerhin habe die Pilnacek-Kommission dargelegt, dass es Gesprächskanäle und Interventionsversuche gegeben habe, tatsächliche Interventionen hätten aber nicht stattgefunden.

Wortgleiche Passagen ergeben „unglückliches Bild“

Die Empfehlungen der Kommission begrüßte Kodek im ORF-Radio. An Kreutner, der im Jahr 2022 ein Antikorruptionsvolksbegehren initiiert hat, sparte Kodek hingegen nicht mit Kritik. Er ortet inhaltliche Überschneidungen zwischen den Forderungen aus dem Volksbegehren und dem nun veröffentlichten Bericht, sagte der OGH-Präsident; teilweise handele es sich gar um wortgleiche Passagen: „Es fällt auch auf, dass einige zentrale Ergebnisse Wort für Wort mit dem seinerzeitigen Volksbegehren übereinstimmen.“ Daraus ergebe sich ein „unglückliches Bild“. Zudem bestehe die Gefahr, dass „viele der zweifellos klugen und intelligenten Detailanregungen dadurch überschüttet werden“.

Auf diese Unterstellung angesprochen, betonte Kreutner, die Kritik nicht nachvollziehen zu können. Immerhin sei er nicht alleine mit dem Bericht befasst gewesen, die Kommission habe bekanntlich aus mehreren Mitgliedern bestanden. Etliche Befunde und Anregungen, die sich in dem Kommissionsbericht fänden, würden einstimmig getragen, sagte er zu Ö1. „Insofern halte ich diese Verknüpfung für nicht zulässig.“

(hell)

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

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