Justiz

Untersuchungskommission im Fall Pilnacek: Auch Witwe kritisiert Kreutner

Martin Kreutner, Vorsitzender der Untersuchungskommission, steht zusehends in der Kritik.
Martin Kreutner, Vorsitzender der Untersuchungskommission, steht zusehends in der Kritik.APA / APA / Max Slovencik
  • Drucken

Caroline List wehrt sich gegen Formulierungen im Untersuchungsbericht und fordert den Vorsitzenden der Kommission zur Unterlassung auf. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes wiederum ortet „undifferenzierte Pauschalunterstellungen“.

Die Kritik am Bericht der Untersuchungskommission unter der Leitung von Martin Kreutner reißt nicht ab. Die Witwe von Christian Pilnacek und Präsidentin des Landesgerichtes für Strafsachen Graz, Caroline List, hat einen Anwalt eingeschaltet. Konkret geht es um die schriftliche Ausfertigung des Berichtes, durch die sich List in ihrem höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt sieht. Wie aus Unterlagen, die der „Presse“ vorliegen, hervorgeht, geht es darum, dass Karin W., die behauptet, zuletzt die Lebensgefährtin des ehemaligen Sektionschefs gewesen zu sein, in der 16-seitigen Zusammenfassung des Berichtes, die an Journalisten verteilt wurde, auch als solche bezeichnet wird.

„Dadurch wird das Eheleben meiner Mandantin erörtert, bzw. werden der höchstpersönliche Lebensbereich und das Ansehen von Christian Pilnacek verletzt, unter anderem weil Sie ihm eine ehewidrige Beziehung anlasten“, heißt es im Schreiben von Rechtsanwalt Peter Zöchbauer an Martin Kreutner. Er fordert Kreutner auf, Karin W. nicht mehr als Lebensgefährtin von Christian Pilnacek zu bezeichnen bzw. entsprechende, bereits getätigte Aussagen zu beseitigen.

ZackZack schloss Vergleich

Wegen ähnlicher Aussagen musste sich erst vor wenigen Tagen die Zack Media GmbH vor Gericht verantworten, also das Medium des früheren grünen Nationalratsabgeordneten Peter Pilz. ZackZack berichtete unter anderem, dass sich List, die im Gegensatz zu W. von der Kommission übrigens nicht als Auskunftsperson eingeladen wurde, und Pilnacek nur noch gestritten hätten. Das Verfahren endete mit einem Vergleich: Die Zack Media GmbH verpflichtete sich, entsprechende Äußerungen zu unterlassen bzw. knapp 2000 Euro Verfahrenskosten zu übernehmen und 2000 Euro Entschädigung zu leisten. Laut „Presse“-Informationen ist das auch schon passiert.

Kritik am Kommissionsbericht kam am Freitag auch vom Präsidenten des Obersten Gerichtshofes, Georg Kodek. Er stößt sich vor allem am Vorwurf der „Zweiklassenjustiz“. Gegenüber Ö1 spricht er von einer „undifferenzierten Pauschalunterstellung, die ganz deutlich und entschieden zurückgewiesen werden muss“. Untersuchungsgegenstand seien nicht die Gerichte, sondern Staatsanwaltschaften gewesen.

Passagen abgeschrieben?

Viele Detailanregungen der Kommission beurteilt Kodek als „klug und intelligent“, allerdings gebe es inhaltliche Überschneidungen mit dem Anti-Korruptionsvolksbegehren, das Kreutner 2022 initiiert hatte. So würden „einige zentrale Ergebnisse Wort für Wort mit dem seinerzeitigen Volksbegehren übereinstimmen“. Das erwecke ein unglückliches Bild, so Kodek. Kreutner sagt dazu, dass die Kommission mehrere Mitglieder gehabt habe und alle Empfehlungen einstimmig zustande gekommen seien.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.