Wohnen mit Hund und Katz

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Welche Tiere darf man in Wien halten? Und warum können Frösche für Verwirrung sorgen? Rechtliche Aspekte rund um das Wohnen mit Tieren.

Mehr als 250.000 Katzen, an die 100.000 Hunde, viele, viele Kleinnager, Vögel und sonstiges Getier: Die Zahlen der Stadt zeigen, wie gern der Wiener seinen Haushalt mit tierischen Mitbewohnern teilt. Zusammengerechnet erreichen allein die Hunde und Katzen beinahe die Einwohnerzahl der Bezirke Alsergrund, Favoriten und Donaustadt. Dort wohnen – insgesamt – rund rund 358.000 Wiener.

Hasso, Minki oder Sittich Hansi in der Gemeinde-, Miet- oder Eigentumswohnung einzuquartieren, stellt aus rechtlicher Sicht prinzipiell kein Problem dar. „Es kann sein, dass ein Wohnungseigentümer seine Wohnung vermietet und ein Tierhaltungsverbot vertraglich festlegt“, berichtet Anton Holzapfel, Geschäftsführer des Österreichischen Verbandes der Immobilientreuhänder.

Rechte des Nachbarn

Anders sieht es bei der Haltung von Wildtieren, etwa Lurch- oder Reptilienarten, aus. Diese unterliegen besonderen Haltungsbedingungen und müssen beim Veterinäramt gemeldet werden. Grundsätzlich verboten ist es, „gefährliche“ Tiere wie giftige Schlangen oder (nahezu alle) Krokodile zu halten. Das Bundestierschutzgesetz unterscheidet zwischen Wild-, Heim- und Haustieren. Zu Letzteren zählen auch Großkamele und Wasserbüffel. Sie dürfen – mit einem Befähigungsnachweis – in Wien gehalten werden.

Juristisch gibt es rund um das Wohnen mit Tieren ein paar Spielregeln. „Primär gilt der abgeschlossene Vertrag. Ist keiner vorhanden, kommen das Nachbar- und das Mietrecht zum Zug“, erklärt Rechtsanwalt Herbert Rainer. Laut Nachbarrecht darf es zum Beispiel durch die Tierhaltung zu keiner Lärm- oder Geruchsstörung kommen, und laut Mietrecht kann eine Kündigung auch drohen, wenn das Tier zu viel Schmutz macht.

Dass es beim Zusammentreffen von Mensch und Tier zu Unstimmigkeiten kommen kann, zeigt sich nicht nur draußen auf dem Gehsteig. Ein laut und lange in der Wohnung jaulender Hund ist ein Klassiker. „In diesem Fall schreiben wir dem Hundebesitzer und bitten ihn, dies abzustellen. Wir wissen, dass dies nicht von einem auf den anderen Tag machbar ist“, berichtet Kathrin Hölzl, Sprecherin der CPI Immobilien Gruppe, aus der Praxis und ergänzt: „Bis jetzt ließ sich alles im zwischenmenschlichen Bereich regeln.“

Doch oft genug sorgen tierische Geräusche dafür, dass das Recht an seine Grenzen stößt. Etwa wenn sie Frösche, beheimatet in Biotopen von Wohnanlagen, von sich geben, nennt Tierschutzombudsmann Hermann Gsandtner ein Beispiel. Dem Nachbarrecht zufolge müssten sie bei großer Lärmbelästigung entfernt werden, andererseits aber ist es laut Naturschutzgesetz verboten, die verwunschenen Prinzen aus ihrer Umgebung zu entfernen.

Gut versichert?

Was man bei herkömmlichen Haustieren nicht vergessen sollte, ist die Versicherung. Hier empfiehlt es sich, beim Abschluss nachzufragen. Denn ob Hund und Katz in der Haushaltsversicherung eingeschlossen sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Auf jeden Fall ist laut Wiener Tierhaltegesetz für die in Wien registrierten Hunde „eine Haftpflichtversicherung über eine Summe von mindestens 725.000 Euro zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- oder Sachschäden abzuschließen und aufrechtzuerhalten“.

INFO. Links rund ums Tier

Das Wiener Tierhaltegesetz gibt es unter www.wien.gv.at/recht zum Nachlesen.

Tierschutzombudsstelle Wien mit Tipps zur Tierhaltung sowie Gesetzesnovelliereungen rund um das Thema:
www.tieranwalt.at

Veterinäramt Wien:
Tipps zur Haltung, Liste der Tiere, die man in der Stadt halten darf, Infos rund um die Hundehaltung (Gebühren, Hundezonen).
Tierschutz-Helpline (0 bis 24 Uhr)
Tel. 01/4000-8060
www.wien.gv.at/veterinaer

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.05.2008)

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