Laut dem Oberlandesgericht erfolgte der Ausschluss vor knapp zwei Jahren zu Unrech. Der Klub kündigte Schadenersatzforderungen an.
Der Schwimmklub SC Austria Wien hat den Rechtsstreit mit Österreichs Schwimmverband (OSV) auch letztinstanzlich gewonnen. Das Oberlandesgericht Wien gab am Mittwoch seine Entscheidung bekannt, dass der am 25. Jänner 2013 vom OSV vollzogene Ausschluss von Austria Wien nicht rechtens gewesen bzw. zu Unrecht erfolgt war. Als Grund für den Ausschluss waren Außenstände von 6.176 Euro angegeben worden.
Entscheidend für das Urteil des Oberlandesgerichts war auch, dass der Jukic-Klub vor knapp zwei Jahren keine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt worden war. Das war schon erstinstanzlich so entschieden worden, nun blitzte der OSV auch mit der Berufung ab. Da Austria Wien folglich über fast zwei Jahre unrechtmäßig die OSV-Mitgliedschaft verwehrt worden war, kündigte Austria-Wien-Anwalt Thomas Krankl Schadenersatzforderungen gegen den OSV an.
(APA)