Benachteiligung in ein Gesetz verpackt

Ob das neue Islamgesetz rechtlich haltbar ist?

Man könnte meinen, dass Fuat Sanac in bester sozialpartnerlicher Tradition vorgegangen ist. Erst Maximalforderungen formulieren, später einen Kompromiss verkaufen, bei dem alle Seiten ihr Gesicht wahren können. Allein, ob der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft das neue Islamgesetz bei seiner Klientel als Erfolg verkaufen kann, ist fraglich. Schließlich haben die Gremien die Regierungsvorlage, die nun noch geringfügig adaptiert wurde, rundum abgelehnt. Unter anderem, weil sie glauben, dass Muslime anders behandelt werden als andere Religionsgemeinschaften. Die entsprechenden Punkte, nämlich das Verbot der Auslandsfinanzierung und das explizit festgeschriebene Primat des österreichischen Rechts, sind unverändert geblieben.

Tatsächlich ist es zumindest fragwürdig, warum politische Themen – die ihre Berechtigung haben, etwa der Einfluss anderer Staaten – ausgerechnet in ein Religionsgesetz gepackt werden. So wie auch „Ängste in der Bevölkerung“, wie VP-Klubobmann Lopatka sie vorgebracht hat, nicht als Begründung für die Schlechterstellung einer Bevölkerungsgruppe taugen.

Derart in Gesetzesform gegossener Populismus könnte sich am Ende als offene Flanke entpuppen – und das gesamte Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof zum Kippen bringen.

Email an: erich.kocina@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2015)

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