Religionsunterricht: 82 Beschwerden in fünf Jahren

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Beschwerden über katholische und den islamische Religionslehrer halten sich in etwa die Waage. Ausreißer sind generell Oberösterreich und Wien.

Die Beschwerden gegen Religionslehrer halten sich in Grenzen: Insgesamt 82 Fälle hat die Schulaufsicht in den vergangenen fünf Jahren an sämtlichen Schulstufen registriert. Das geht aus einer parlamentarischen Anfragebeantwortung durch das Bildungsministerium hervor. Dabei halten sich Beschwerden über den römisch-katholischen und den islamischen Religionsunterricht in etwa die Waage.

Konkret betrafen 38 Beschwerden das Fach Religion katholisch, 33 Religion islamisch, 9 Religion
griechisch-orientalisch (orthodox) und 2 Religion evangelisch. Auffällig ist dabei Oberösterreich: Mehr als die Hälfte der Beschwerden, nämlich 43 Fälle, betreffen dieses Bundesland. Im Gegensatz dazu ist es in Wien entweder nicht üblich, Beschwerde einzureichen, oder es gibt keine Probleme. Denn es gab nur vier Fälle, die islamische Religion betrafen - und keinen zur katholischen. 

Innere Angelegenheit der Kirchen

Nicht aufgeführt wird in der parlamentarischen Anfrage, um welche Art von Beschwerden es sich gehandelt hat. Zum Tenor der Beschwerden wird zusammenfassend bemerkt, dass diese sich auf verschiedene Themengebiete bezogen haben und unterschiedliche Aspekte ansprechen wie z.B. religiöse Inhalte, methodische Aspekte oder das Verhalten der Lehrkräfte.

Grundsätzlich handelt es sich beim Religionsunterrichts um eine innere Angelegenheit der Kirchen und Religionsgemeinschaften - zumindest, was den Inhalt betrifft. Die Frage der schulrechtlichen Normen ist Sache der staatlichen Schulaufsicht. Aber die Schulbehörden müssen auch handeln, wenn ihnen Vorfälle gemeldet werden. Schulbücher werden übrigens von den Glaubensgemeinschaften selbst für den Unterricht zugelassen, allerdings dürfen nur Büchewr verwendet werden, die nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen: Demokratie, Humanität, Solidarität, Friede und Gerechtigkeit sowie Offenheit und Toleranz gegenüber den Menschen sind Grundwerte der Schule.

Zwei Strafverfahren

Lediglich zwei Strafverfahren wurden innerhalb der fünf Jahre eingeleitet. Eines wurde eingestellt, bei dem zweiten ist der Ausgang nicht bekannt, da das Dienstverhältnis zum Religionslehrer eingestellt wurde. Anlass der Anfrage des Grünen Bildungssprecher Harald Walser war ein Vorfall an eine Grazer NMS: Ein Islamischer Religionslehrer soll Gewalt gegenüber Andersgläubigen gut geheißen und die Anschläge auf die Satirezeitung Charlie Hebdo verteidigt haben. Die Schüler meldeten offenbar selbst ihren Religionslehrer.

(Red.)

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