Die Anzeigen sind seit 2012 rückläufig, immer mehr Verfahren werden eingestellt. Die meisten Anzeigen gibt es in Wien.
Österreichische Verwaltungsbehörden haben in drei Jahren mehr als 7000 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Tabakgesetz bearbeiten müssen. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) hervor.
Die Zahl der Anzeigen ist seit 2012 kontinuierlich zurückgegangen:
- 2012: 2898 Anzeigen
- 2013: 2534 Anzeigen
- 2014: 1719 Anzeigen
Im Ländervergleich ergeben sich beträchtliche Unterschiede. An der Spitze lag jeweils Wien mit ursprünglich mehr als 1800 und zuletzt knapp 1100 Anzeigen. In Kärnten - ungefähr ein Drittel so viele Bewohner wie Wien - wurden in den drei Jahren 21, 43 bzw. 23 Anzeigen nach dem Tabakgesetz erstattet.
Anzeigen 2012, 2013 und 2014 nach Bundesländern:
- Wien: 4483
- Steiermark: 648
- Niederösterreich: 589
- Tirol: 520
- Oberösterreich: 503
- Salzburg: 143
- Vorarlberg: 102
- Kärnten: 87
- Burgenland: 76
- Österreich gesamt: 7151
Immer mehr eingestellte Verfahren
Gestiegen ist hingegen die Zahl der eingestellten Verfahren: von 615 im Jahr 2012 auf 810 im Jahr 2014. Einen Rückgang gab es bei Berufungen: von 446 vor drei Jahren auf 225 im Jahr 2014. Diese Zahlen betreffen nicht zwangsläufig Verfahren aus demselben Jahr.
Teile des 2009 in Kraft getretenen umstrittenen Tabakgesetzes mit einer Trennung von Rauchern und Nichtrauchern in Gaststätten haben bald ausgedient. Die Begutachtungsfrist für die Novelle ist vergangene Woche zu Ende gegangen. Die geänderten Bestimmungen sehen unter anderem ein völliges Rauchverbot in der Gastronomie vor, allerdings erst ab Mai 2018.
>> Details: Die Anfrage-Beantwortung als PDF
(APA/Red.)