Die Übertragung vom bisherigen spezifischen Pensionssystem der Bank Austria ins staatliche (ASVG-) Pensionssystem erfolgt per Anfang April 2016.
Zweistelligen Millionenbeträge im Jahr soll die Übersiedlung von 3300 Mitarbeitern mit Altverträgen auf ASVG-Pensionen sparen. Die Übertragung von 3300 der rund 9000 inländischen Beschäftigten vom bisherigen spezifischen Pensionssystem der Bank Austria ins staatliche (ASVG-) Pensionssystem erfolgt per Anfang April 2016. "Es ist kein Kahlschlag. Wir sind in einem Rechtsstaat. Was vertraglich gesichert ist, gilt es abzulösen", sagte Bankchef Willibald Cernko. Betroffen sind hauptsächlich Dienstnehmer mit Verträgen aus der früheren Zentralsparkasse. Niemand werde von seiner Pension etwas weggenommen, betonte die Bank. Fällige Abschlagszahlungen würden mittels Einmalzahlung erfolgen.
Alles geschehe in bester sozialpartnerschaftlicher Manier. Für die "Ablöse" reichten die 2,1 Milliarden Euro, die für die 3300 aktiven Mitarbeiter an Pensionsrückstellungen gebildet wurden. Mehr sei dafür nicht nötig. Zum neuen Pensionsschema ist die Bank mit den Betriebsräten schon einig. Eine Punktation zu einer neuen Betriebsvereinbarung ist unterfertigt.
Unkündbarkeit bleibt
Die Bankpensionen gelten als ein Schritt, um die "strukturelle Kostenbelastungen aus der Vergangenheit zu beseitigen". Damit erspare man der Bank künftige Kosten. Von Änderungen nicht berührt sind die Verträge der rund 6800 bestehenden Pensionisten. Und unangetastet bleibt das Definitivum, also der Status der Unkündbarkeit von Inhabern von Altverträgen. 2001 hatte es die letzten Definitivstellungen gegeben. Die letzten Pensionierungen nach diesen Verträgen gibt es im Jahr 2042.
(APA)