Zielpunkt: Jobs nach Übernahmen ungewiss

(c) Bloomberg (Lisi Niesner)
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Die knapp 2500 Mitarbeiter der insolventen Lebensmittelhandelskette Zielpunkt haben keine Garantien für einen Anstellungsfortsetzung.

Wien. Die knapp 2500 Mitarbeiter der insolventen Lebensmittelhandelskette Zielpunkt müssen weiterhin um ihre Arbeitsplätze bangen. Das gilt für die Belegschaft in den unverkäuflichen 112 Standorten und der Wiener Zentrale, die mit zweitem Jänner schlossen. Aber auch für die Arbeitnehmer in den 113 Filialen, für welche Masseverwalter Georg Freimüller Mitte Dezember neue Betreiber fand.

Denn zumindest vorläufig werden in den kommenden Wochen alle Filialen geschlossen und alle Dienstverträge beendet. „Es betrifft alle Filialmitarbeiter, denn es gibt keine Garantie, dass ein neuer Betreiber die Belegschaft einfach mit übernimmt“, so die Wiener Landesgeschäftsführerin der Gewerkschaft GPA-djp, Barbara Teiber, am Montag. Wenn rund die Hälfte der Filialen von kolportiert fast zwei Dutzend Interessenten übernommen wird, heiße das nicht automatisch die Hälfte der Mitarbeiter. Aber natürlich hoffe man, dass möglichst viele Mitarbeiter bisheriger Zielpunkt-Geschäfte unter neuen Eignern weiter arbeiten können.

Die Geschäftsführungen der großen Handelskonzerne Rewe, Spar, Hofer und Lidl haben der Regierung Anfang Dezember zumindest Zusagen für die Übernahme der Zielpunkt-Lehrlinge gegeben.

In den nächsten Tagen steht eine Reihe von Betriebsversammlungen an, bei denen die Mitarbeiter von Arbeiterkämmerern, Gewerkschaftern und Insolvenzexperten über ihre Rechte informiert werden. Am Montag fanden sie an Standorten in Niederösterreich und im Burgenland statt. Am Dienstag steht eine weitere Informationsveranstaltung in der Arbeiterkammer (AK) in Wien an.

Bei den Treffen geht es neben Entgeltzahlungs- und Beendigungsansprüchen auch um die Art der Beendigung, wobei die AK in den meisten Fällen zu einem sogenannten „berechtigten vorzeitigen Austritt“ rät. Dieser entspricht laut AK quasi einer Arbeitgeberkündigung, wodurch – abhängig vom Dienstverhältnis – Abfertigung, Kündigungsfrist, Auszahlung etwaigen Resturlaubs und dergleichen gewahrt bleiben. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.01.2016)

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