Schiffsfonds: Rechtskräftige Urteile auch gegen Erste Bank

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PK ERSTE GROUP 'ERGEBNIS 1. HALBJAHR': TREICHLAPA/GEORG HOCHMUTH
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Das Gericht geht in den Urteilen ausdrücklich auch auf versteckte Provisionen ein, nicht nur auf den "Ausschüttungsschwindel".

Die Erste Bank ist wegen der Vermittlung riskanter Schiffsfonds des deutschen Emissionshauses HCI zweimal auch in der Berufungsinstanz verurteilt worden. Das Geldhaus muss den geschädigten Anlegern Schadenersatz zahlen, weil es sie nicht über das Totalverlustrisiko, den sogenannten Ausschüttungsschwindel und versteckte Provisionen aufgeklärt hat. Beide Urteile des OLG Wien sind rechtskräftig.

Die geschlossenen Immobilien- und Schiffsfonds von HCI gerieten mit der Wirtschaftskrise ebenso unter Wasser wie jene des Marktführers MPC, die in Österreich von Banken, insbesondere im Raiffeisen-Sektor, großflächig verkauft wurden. Die Konstruktion war die gleiche: Die Anleger wurden Kommanditisten oder Komplementäre einer KG. Daher waren die erfolgten Auszahlungen keine Zinsen, sondern Rückzahlungen des Eigenkapitals. Wenn es der Gesellschaft schlecht geht, kann das ausgeschüttete Geld zurückgefordert werden, im Pleitefall kann der Masseverwalter an die Anleger herantreten.

Versteckte Provisionen

Ein weiteres Problem waren die hohen "Weichkosten" der Schiffs-und Immobilienfonds. Oft kamen nur drei Viertel des Anlegergeldes tatsächlich bei den Schiffen oder Immobilien - typischerweise Bürogebäude in Holland - an. Die Banken kassierten zudem hohe "Kick-back"-Zahlungen, von denen die Kunden nichts wussten. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien geht in seinen neuen Urteilen, die der APA vorliegen, ausdrücklich auch auf diese versteckten Provisionen ein, nicht nur auf den "Ausschüttungsschwindel". Der Bankberater habe den Kunden lediglich über die Vermittlungsprovision in Höhe von fünf Prozent - genannt Agio - hingewiesen. Tatsächlich hat die Erste Bank aber zusätzlich eine "Innenprovision" von sieben Prozent kassiert. Sohin flossen zwölf Prozent des Investments an die Erste Bank.

Einer der Erste-Kläger hatte 2007 bei der Erste Bank um 100.000 Euro zwei Schiffsfonds von HCI gezeichnet. Die "Passat Breeze" ging 2012 pleite. In seiner Klage warf er der beratenden Bank neben dem "Ausschüttungsschwindel" und den versteckten Provisionen vor, er sei nicht auf das Totalverlustrisiko sowie die mangelnde Liquidität der Anlage, die kaum veräußerbar sei, hingewiesen worden. Der Erste-Bank-Berater habe ihm Ausschüttungen von 7 Prozent per anno in Aussicht gestellt. Wenn der Kläger um all diese Punkte gewusst hätte, hätte er sein Geld anders veranlagt, so seine Argumentation. Das OLG gab ihm Recht und bestätigte das Vorliegen von Beratungsfehlern hinsichtlich "Ausschüttungsschwindel" und Innenprovision. Auch im zweiten Fall - hier ging es um HCI-Fonds aus der Serie "Shipping Select" - machte das OLG mehrere Beratungsfehler aus. Ein Mitverschulden der Kläger sah das Gericht beide Male nicht, eine ordentliche Revision wurde nicht zugelassen.

Erste: "Handelt sich um Einzelfälle"

Die Erste Bank hat auf weitere Rechtsmittel verzichtet. "Wir haben davon Abstand genommen, in diesen zwei Fällen in Berufung zu gehen. Es handelt sich dabei um Einzelfälle fehlerhafter Beratung", sagte Banksprecherin Karin Berger zur APA.

(APA)

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