Lugner verweist auf ein Gutachten seines Anwalts, wonach das Anbieten eines Kinogutscheins für eine Unterstützungserklärung zulässig sei.
Societylöwe und Präsidentschaftskandidat Richard Lugner hält trotz rechtlicher Bedenken von Experten an seinem Lockangebot im Rennen um die 6000 Unterstützungserklärungen fest. Wie berichtet, bietet Lugner jedem, der für ihn unterschreibt, einen Kinogutschein an. Er habe dazu ein Gutachten von seinem Anwalt eingeholt, erklärte er am Donnerstag.
Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) bedroht die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe. Der Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs erklärte gegenüber der "Presse", dies gelte auch schon für das Abgeben von Unterstützungserklärungen. Eine Strafe drohe übrigens nicht nur dem großzügigen Politiker, sondern auch dem beschenkten Wähler.
Rückenwind erhält Lugner von Andreas Fitzthum, stellvertretender Dezernatsleiter Wahlen am Magistrat Wien. "Dieser Punkt ist weder im Bundespräsidentschafts-Gesetz noch in der Nationalratswahlordnung geregelt", sagte er gegenüber dem Online-Magazin "Vice".
Lugner: ÖVP gibt mehr Geld für Unterstützungserklärungen aus
In diese Richtung argumentiert Lugner ebenfalls. Es gehe nicht um Stimmen, sondern um Unterstützungserklärungen, also "um das demokratische Recht bei der Wahl überhaupt antreten zu dürfen". Andere würden deutlich mehr Geld für Unterstützungserklärungen ausgeben. Er verweist auf die Wiener ÖVP, die einen Reisegutschein im Wert von 400 Euro für den verspricht, der die meisten Unterschriften für Andreas Khol bringt. Diese Aktion schätzt Strafrechtsprofessor Fuchs jedoch als rechtlich unproblematisch ein, da es nicht darum gehe, selbst zu unterschreiben, sondern möglichst viele Unterschriften zu sammeln.
Lugner gesteht übrigens ein, bei den 6000 Unterschriften "unter dem Plansoll" zu sein.
(APA)