Der Baumeister wirbt mit Gratis-Kinokarten um Unterstüzungserklärungen für die Hofburg-Wahl. Das Ministerium hat nun eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.
Das Innenministerium hat gegen Richard Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Grund dafür ist die Verteilung von Gratis-Kinokarten für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen für die Hofburg-Wahl, bestätigte der Leiter der Wahl-Abteilung im Innenministerium, Robert Stein, am Montag einen Bericht von ATV. So ruft der Baumeister auf der Facebook-Seite der Lugner City potenzielle Kunden dazu auf: "Kommt zu uns in die Lugner City, bringt eure unterschriebene und beglaubigte Unterstützungserklärung vorbei und bekommt als Dankeschön einen Kinogutschein!" Seine Frau Cathy wirbt in ähnlicher Manier in einem "Youtube"-Video für Unterschriften (siehe Video unten).
Laut Stein geht es um die Frage, ob die Verteilung von Gratis-Kinokarten im Unterstützungsverfahren für die Bundespräsidentenwahl eine strafbare Handlung ist oder nicht. Dazu sind die Rechtsmeinungen von Experten zuletzt auseinander gegangen.
Paragraf 265 des Strafgesetzbuches (StGB) bedroht die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe. Der Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs erklärte gegenüber der "Presse", dies gelte auch schon für das Abgeben von Unterstützungserklärungen. Eine Strafe drohe übrigens nicht nur dem großzügigen Politiker, sondern auch dem beschenkten Wähler.
Rückenwind erhielt Lugner hingegen von Andreas Fitzthum, dem stellvertretenden Dezernatsleiter Wahlen am Magistrat Wien. "Dieser Punkt ist weder im Bundespräsidentschafts-Gesetz noch in der Nationalratswahlordnung geregelt", sagte er zu "Vice". Auch Lugner selbst hatte die Aktion zuletzt verteidigt: Er habe dazu ein Gutachten von seinem Anwalt eingeholt, betonte er.
Lugner muss, wie alle Kandidaten, um bei der Hofburg-Wahl antreten zu können, bis 18. März 6000 Unterschriften sammeln.
(APA/Red.)