Der Sozialminister kann sich vorstellen, die Regelungen für ASVG-Pensionisten denen der Beamten anzugleichen.
Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) hält daran fest, dass mit dem am 29. Februar von der Regierung vereinbarten Pensionspaket auch einheitliche Regeln für Ruhensbestimmungen gibt. Diese haben bisher bei Zuverdienst in Ruhestand Pensionskürzungen im ASVG, nicht aber für Beamte zur Folge.
Nach dem Vorstoß der ÖVP, die Ruhensbestimmungen für alle abzuschaffen, lehnt das Stöger keineswegs von vorneherein ab. Am Rande des Ministerrats zeigte er sich am Dienstag gesprächsbereit, dass künftig auch in der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Bauern, Gewerbe) die geltenden Ruhensbestimmungen wegfallen, um eine einheitliche Lösung mit den Beamten, die schon jetzt auch in der Frühpension voll dazuverdienen dürfen, herzustellen. Für die Beamten wurden Ruhensbestimmungen nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshof 2005 abgeschafft, seither besteht die Ungleichbehandlung.
Auf die Gesetzesentwürfe zum Pensionspaket heißt es noch warten. Stöger meinte, dass im Sommer die parlamentarische Behandlung starten soll. (ett)