Der Ex-Vizekanzler habe erst mit 65 Jahren Anspruch auf den vollen Ruhebezug, bekräftigt der stellvertretende Landesamtsdirektor.
Die Abweisung der von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach geforderten Pension ist aus Sicht des Landes Vorarlberg "gesetzeskonform". Nach den geltenden Regelungen in Vorarlberg habe der frühere Spitzenpolitiker erst mit 65 Jahren Anspruch auf den vollen Ruhebezug, bekräftigte der stellvertretende Landesamtsdirektor Harald Schneider am Mittwoch.
Erst ab 62 sei eine Inanspruchnahme des Ruhebezugs mit Abschlägen möglich, denn Gorbach falle in die gesetzliche Neuregelung des Landes-Bezügegesetzes von 2009, das eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 56 1/2 Jahren auf 65 Jahre mit sich brachte. Ziel dieser Neuregelung sei es gewesen, das "extrem niedrige Pensionsantrittsalter für Politiker" an das allgemeine von Beamten und Angestellten heranzuführen.
Gorbach stehe es natürlich frei, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten, betonte Schneider. Die Abweisung des Antrages auf Auszahlung der Ruhebezüge sei aber jedenfalls gesetzeskonform erfolgt.
Der 60-jährige Gorbach hatte vom Land Vorarlberg die Auszahlung seiner Pensionsansprüche rückwirkend bis Februar 2013 verlangt. Gegen den ablehnenden Bescheid berief er und wartet nun auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtshofs, die im Herbst erwartet wird. Am Mittwoch erklärte Gorbach, die Änderung des Landesbezügegesetzes stelle "einen massiven Eingriff in wohlerworbene Rechte" dar.
(APA)