Wettbewerbsbehörde knöpft sich Bankomatgebühren vor

APA/HELMUT FOHRINGER)
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Die Wettbewerbshüter prüfen, ob Bankomat-Fremdanbieter einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Banken haben.

Das wegen der neuen BAWAG-Konten erneut aufgepoppte Aufregerthema Bankomatgebühren beschäftigt die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) schon seit Monaten. Die Wettbewerbshüter prüfen, ob Bankomat-Fremdanbieter einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Banken haben und haben dazu sowohl Banken als auch Kunden befragt. "Die Ergebnisse liegen nun vor", so die BWB am Freitag zur APA.

Derzeit werden die Ergebnisse analysiert. Noch heuer will die BWB damit fertig werden.

Drittanbieter

Im Juli hatte die BWB mitgeteilt, dass es so scheine, dass die heimischen Banken die Bankomatgebühren der Drittanbieter und somit ihre eigenen Rivalen finanzieren.

Die sogenannten Drittanbieter wie die US-Firma Euronet, die seit ein paar Monaten bereits eine Bankomatgebühr verrechnet, sind nicht Teil des großen österreichischen Bankomatkreislaufs. Bei Abhebungen von Drittanbietergeräten fallen Kosten an, die von der Hausbank zu tragen sind.

Bankomatgebühren durch die Hintertür

Durch die neuen Konten der BAWAG, bei denen fürs Geldabheben ab dem zweiten Mal eine Gebühr von 39 Cent anfällt, ist außerhalb der ÖVP der Ruf nach einem Gebührenverbot erneut laut geworden. FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm sieht in dem Vorstoß der BAWAG, "Bankomatgebühren durch die Hintertür einzuführen", einen "konsumentenschutzpolitischen Skandal der Sonderklasse". Der blaue Abgeordnete will daher im Rahmen der Budgetdebatte erneut einen entsprechenden Gesetzesantrag im Nationalrat einbringen, wie er in einer Aussendung ankündigte.

Ein Gesetz gegen Bankomatgebühren noch vor Weihnachten wünscht sich die Grüne Konsumentenschutzsprecherin Berivan Aslan. "Ich fordere alle Parteien, ganz besonders aber die ÖVP auf, wieder an den Verhandlungstisch zurückzukehren." Auch der Pensionistenverband meint, Schelling solle die Blockade gegen sein Gesetz aufgeben, die BAWAG-Vorgehensweise sei ein "Tabubruch".

(APA)

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