Die Hysterie um die Bankomatgebühren nimmt groteske Züge an.
Dieses glückliche Land hat offenbar nur ein wirklich gravierendes Problem. Und auf dieses reagiert die Politik entschlossen und konsequent: Von Sozialminister Stöger über die AK bis hin zu Freiheitlichen und Grünen ist die Empörung jetzt groß, dass die Bawag über neue Kontopakete versteckte Bankomatgebühren eingeführt hat. Im Februar schon, übrigens. Aber wenn man der heimischen Politik etwas nicht verwerfen kann, dann ist das überzogene Hudlerei...
Wie auch immer: Jetzt fuchtelt der Sozialminister drohend mit der Klagskeule herum und Grüne und Freiheitliche fordern einhellig ein gesetzliches Verbot von Bankomatgebühren.
Abgesehen davon, dass es etwas seltsam wäre, die Bepreisung einer mit Kosten verbundenen Dienstleistung per Gesetz zu verbieten, zeigt die ausgebrochene Bankomathysterie eines ganz deutlich: Dieses Land ist von einer entwickelten Marktwirtschaft noch ziemlich weit entfernt.
Nicht, dass wir hier das Vorgehen der Bawag gegen einen Teil ihrer Kunden bei der Zwangsumstellung der Kontopakete gutheißen wollen: Eine Bank, die ihre Kunden so rüde behandelt, signalisiert ihnen, dass sie das Groscherlgeschäft mit Privatkunden nicht haben will.
In einer entwickelten Marktwirtschaft würden Kunden diesen Wunsch aber respektieren – und ohne große Umstände mitsamt ihrem Geld zur Konkurrenz gehen. Da müssen nicht der Gesetzgeber ausrücken und Hinterbänkler ungelenk Aussendungen formulieren.
Die ganze Aufregung ist ein typisch österreichischer Sturm im Wasserglas. Wenn der Gesetzgeber etwas vorschreiben sollte, dann ist das strikte Gebührentransparenz. Jeder potenzielle Kunde kann dann selbst entscheiden, ob ihm das Angebot passt oder nicht.
Es gibt auch jetzt jede Menge Institute, die beispielsweise für Barbehebungen am Automaten nichts verlangen. Sie haben diese Kosten halt anderswo mitkalkuliert, denn der Betrieb eines Bankomatennetzes kostet eben Geld. Aber solange man es sich aussuchen kann, gibt es keinen Grund, dass sogar Regierungsmitglieder wegen der Gebühr für eine Dienstleistung in Schnappatmung geraten.
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("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.11.2016)