Auch für private Häuslbauer kann die Beschäftigung von Schwarzarbeitern gravierende Folgen haben.
„Ich kenne da eine Partie aus Ungarn, die arbeitet sehr preisgünstig“ – solche Tipps sind unter Häuslbauern gang und gäbe. Aber die billige Arbeit einer Pfuschertruppe kann letztlich alles andere als preisgünstig sein, meint etwa der Wiener Rechtsanwalt Herbert Gartner, der sich auf Bau- und Liegenschaftsrecht spezialisiert hat. Und das aus mehreren Gründen.
Klage möglich, Beweis schwierig
Da ist einmal die Frage der Haftung. Rein zivilrechtlich besteht zwischen Auftraggeber und Schwarzarbeiter zwar ein Werkvertrag. Mängel könnten deshalb theoretisch eingeklagt werden. In der Praxis stehen dem allerdings Hindernisse entgegen: „Ein Problem ist es meist, den Nachweis zu erbringen, dass der Pfuscher die Arbeit auch ausgeführt hat, da es naturgemäß weder Auftrag noch Rechnung gibt“, sagt Gartner. Noch schwieriger wird es, wenn der Auftragnehmer seinen Wohnsitz nicht in Österreich hat. „Dann müsste ich mir mein Recht etwa in Ungarn oder in Polen suchen“, so Gartner. Dazu kommt, dass der Auftraggeber auf eventuellen Folgekosten ebenfalls sitzen bleibt. Das kann etwa bei unsachgemäßen Elektro- oder Gasinstallationen, die Personenschäden zur Folge haben, sehr teuer werden.
Und nicht nur finanzielle Forderungen, auch strafrechtliche Folgen drohen dem Auftraggeber. So warnt der Bundesinnungsmeister der Bundesinnung Bau, Hans-Werner Frömmel: „Pfusch ist kein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.“ Vor allem bei Vergehen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz können diese empfindlich sein. Zwar werden Kontrollen auf kleinen Baustellen nur selten durchgeführt, aber wenn etwa ein missgünstiger Nachbar Anzeige erstattet, geht die KIAB, die Kontrollbehörde für illegale Arbeitnehmerbeschäftigung, dem nach, heißt es im Finanzministerium. Sich dann blauäugig auszureden, man dachte, die Arbeitspartie erledige die Arbeiten legal, hilft meist wenig. „Wenn angenommen werden kann, dass der Auftraggeber von der Beschäftigung von Schwarzarbeitern wusste, dann ist er strafbar“, erklärt Gartner.
Bei Unfällen Regressforderungen
Bei Unfällen kann es für den Auftraggeber ebenfalls teuer werden. Da Schwarzarbeiter nicht versichert sind, hat die Krankenkasse die Möglichkeit, die Einsatz- und Behandlungskosten vom Bauherrn zurückzufordern. Resümee von Gartner: „Ich würde bei komplizierten Bauarbeiten niemals eine Pfuscherpartie beschäftigen.“ Bei der Wirtschaftskammer hört man so etwas natürlich gerne. Und sie legt dem Bauherrn – nicht ganz uneigennützig – ans Herz, legale Auftragnehmer zu beschäftigen. Frömmel: „Ob eine Firma über eine entsprechende Gewerbeberechtigung verfügt und wer der gewerberechtliche Geschäftsführer ist, kann im Firmen A–Z der Bauinnungen und bei der Wirtschaftskammer unter www.bau.or.at oder www.wko.at abgerufen werden.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.10.2009)