Justizminister Brandstetter hat in der "Presse" dafür plädiert, in die Interessenabwägung bei der Untersagung von Demonstrationen auch die Existenz sozialer Medien einfließen zu lassen. Das wäre ein Einfallstor für staatliche Eingriffe.
Wien. Ministerielle Alltagssorgen können folgenschwer sein. Während der Justizminister im Stau stand, hatte er eine Idee, wie man schwungvoll, modern und zum allgemeinen Besten in Menschenrechte eingreifen könnte.
Dass das Recht weg ist wie nix, wenn nicht aufgepasst wird, ist nichts Neues. Ungarn, Polen und die Türkei machen es vor, der amerikanische Präsident sekundiert. In Österreich kann man solche Entwicklungen aus der Behaglichkeit des heimischen Rechts- und Verfassungsstaats verfolgen, der Grundrechte nationaler, europäischer und internationaler Provenienz effektiv sicherstellt. Solche Grundrechte hatten oft Antwortcharakter. Sie reflektieren Unrechtserfahrungen und geschichtliche und gesellschaftliche Verhältnisse. Das ist noch heute so. Sei es bei der Herausbildung neuer Garantien wie des Datenschutzes, sei es bei der Diskussion der Grenzen und Konturen alter Verbürgungen. Wenn etwa die Religionsfreiheit von Kreuz bis Burka auf die vorhersehbaren Reibebäume unserer Zeit trifft, scheint dieser Antwortcharakter nach wie vor durch.