Höchstgericht beendet Streit um Herzerlbaum

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Themenbild: Christkindlmarkt(c) APA/GEORG HOCHMUTH
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Advent vor Rathaus: Wien durfte Auftrag frei vergeben.

Wien. Wer sich noch an den „Herzerlbaum“ erinnert, weiß auch, dass diese etwas kitschige Attraktion des Christkindlmarkts voriges Jahr nicht mehr auf dem Wiener Rathausplatz zu sehen war. Grund für sein Verschwinden war, dass die Stadt Wien entschieden hatte, über ihre Wirtschaftsagentur eine andere Agentur zu beauftragen, den fortan so genannten „Wiener Weihnachtstraum“ zu gestalten: die Stadt Wien Marketing GmbH.

Das wollte jene Agentur nicht hinnehmen, die zuvor 30 Jahre hindurch den „Adventzauber“ organisiert hatte, Her-zerlbaum inklusive: Sie bekämpfte die Auftragsvergabe, weil die Wirtschaftsagentur keine Ausschreibung samt Vergabeverfahren durchgeführt hatte.

Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte nun aber, dass dies nicht notwendig war (Ro 2017/04/0005): Weil die Stadt sowohl über die vergebende Wirtschaftsagentur als auch über die beauftragte GmbH eine Kontrolle wie über eigene Dienststellen ausübe, liege eine „horizontale In-House-Vergabe“ vor. Das hat zur Folge, dass die Vergabe vom EU-Recht und vom Bundesvergabegesetz ausgenommen ist. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2017)

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