Ein "fliegender Wechsel" könnte Probleme bringen, da sich die Mitarbeiter in einem aufrechten Dienstverhältnis befinden. Laut AK könnten ihnen sogar Schadenersatz-Forderungen drohen.
Die Niki-Beschäftigten haben in ihrer schwierigen Lage mit erneuten Unklarheiten zu kämpfen. Ein "fliegender Wechsel" zu anderen Unternehmen sei nämlich derzeit nicht ohne weiteres möglich. "Es können dabei sogar Schadenersatz-Forderungen und andere Widrigkeiten für die Beschäftigten drohen", so Markus Wieser, Präsident der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) und ÖGB-NÖ-Vorsitzender .
Wieser hielt am Dienstag gemeinsam mit AKNÖ-Experten, Vertretern des Betriebsrates und der Gewerkschaft GPA-DJP eine Info-Versammlung im Office Park am Airport ab. Sein Appell: "Jede Situation ist individuell zu prüfen, damit arbeitsrechtliche Probleme vermieden werden."
Für die Niki-Beschäftigten in Österreich liege kein Insolvenzantrag vor, auch das November-Gehalt sei überwiesen worden. Die Arbeitnehmer verfügen damit laut Wieser über ein aufrechtes und reguläres Dienstverhältnis. Es lägen jedenfalls derzeit keine Gründe vor, die einen "berechtigten vorzeitigen Austritt" ermöglichen. Das bedeute aber auch, dass Kündigungsfristen und andere Kollektivvertrags-Vereinbarungen unbedingt zu beachten und einzuhalten seien. Sollte der Arbeitsplatz ohne entsprechende Vereinbarung gewechselt werden, könne es zu Schadenersatz- oder Rückzahlungs-Forderungen vom ehemaligen Dienstgeber kommen.
Großes Griss um Niki-Mitarbeiter
Die von der Arbeitslosigkeit bedrohten Mitarbeiter der insolventen Fluglinie Niki können sich vor Job-Angeboten kaum retten. Eurowings lockt die rund 1000 Niki-Mitarbeiter mit attraktiven Jobangeboten.
Die Mitarbeiter von Niki sind nach einem seit Anfang 2015 geltenden Kollektivvertrag, der damals als Meilenstein bezeichnet wurde, angestellt. Davor arbeiteten die Piloten, Flugbegleiter und das Bodenpersonal bei der österreichischen Fluglinie Niki als „Leasingkräfte“.
Die Niki Luftfahrt GmbH als im österreichischen Firmenbuch eingetragene Gesellschaft hat in Deutschland und nicht in Österreich Insolvenz beantragt. Deshalb dürfte der österreichische Insolvenzentgeltfonds (IEF) nicht die Gehälter der Niki-Mitarbeiter übernehmen, sondern das deutsche Bundesamt für Arbeit.
(APA)