Der frühere Konvent- und Rechnungshof-Chef Franz Fiedler wünscht sich größere Reformen von der Regierung. Das Justizministerium sieht keine Gefahr in der drastischen Rechtsbereinigungsmethode, die es schon 1999 gegeben habe. Danach war aber strittig, ob das ABGB noch gilt.
„Es wird totes Recht begraben. Aber wem nützt das?“ Den großen Wurf sieht der frühere Rechnungshof-Chef Franz Fiedler im Plan von Justizminister Josef Moser, eine Rechtsbereinigung durchführen zu wollen, nicht. Wichtiger wäre es, an der Behördenstruktur zu arbeiten und etwa das Baurecht bundesweit zu vereinheitlichen, meint Fiedler im Gespräch mit der „Presse“. Und der Reformexperte, der den einst unter einer schwarz-blauen Regierung eingerichteten Österreich-Konvent (2003–2005) geleitet hat, warnt die Koalition vor möglichen Komplikationen bei der geplanten Rechtsbereinigung. „Die Schwierigkeiten werden etwas größer sein, als man nun den Eindruck hat.“
Wie berichtet plant Justiz- und Reformminister Josef Moser (der Fiedler übrigens einst 2004 als Rechnungshof-Präsident nachgefolgt ist) für Mitte des Jahres eine Rechtsbereinigung. Alle Gesetze, die vor dem Jahr 2000 erlassen wurden, sollen per Parlamentsbeschluss außer Kraft treten. Außer sie werden als Ausnahme genannt, dann sollen sie bestehen bleiben. Auch nach dem Konvent habe es eine Rechtsbereinigung gegeben, betont Fiedler. Nur sei man den umgekehrten Weg gegangen und habe nur die Rechtsquellen benannt, die außer Kraft treten sollten.