Tauziehen um Uni-Räte soll am Mittwoch vorbei sein

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Bis Mittwoch will sich die Regierung auf Namen einigen. Es brauche transparente Ausschreibungen, fordern die Neos.

Wien. Die Zeit drängt: Die Funktionsperiode der neuen Universitätsräte beginnt bereits Anfang März. Doch bislang hat sich die türkis-blaue Bundesregierung noch nicht auf eine Namensliste geeinigt. Es soll sogar gröbere Unstimmigkeiten gegeben haben. Bis Mittwoch will die Regierung das Tauziehen allerdings beendete haben.

Insgesamt muss die Regierung 60 Räte für die Periode von 2018 bis 2023 nominieren. Dazu kommen 60 von den Uni-Senaten bereits in den vergangenen Monaten bestellte Räte. Jeder Senat kann zwei, drei oder vier Personen entsenden, die Regierung nominiert dazu pro Uni eine gleich große Anzahl. Insgesamt sitzen also fünf, sieben oder neun Personen im Uni-Rat.

Bereits fix durch den Senat nominiert sind derzeit beispielsweise schon Ex-Uni-Wien-Rektor Georg Winckler (für die Uni Wien), Ex-Verfassungsgerichtshofpräsident Gerhart Holzinger (Uni Graz), Ex-OMV-Vorstandsvorsitzender Gerhard Roiss (Uni Linz) sowie die einstige steirische Landeshauptfrau Waltraud Klasnic (Montanuni Leoben). In Frage kommen für die Bestellung laut Gesetz Personen, die in verantwortungsvollen Positionen insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren.

„Hinter verschlossenen Türen“

Die Einflussmöglichkeiten der Uni-Räte sind gegenüber anderen staatlichen Aufsichtsjobs geringer. Dennoch können sie bei Entwicklungsplänen, Budgetvoranschlägen und Rektorenwahlen mitbestimmen. Hier will sich die Regierung Einfluss sichern. In den vergangenen Wochen dürften Diskussion um von der FPÖ nominierte Burschenschafter in den Gremien für Verzögerungen gesorgt haben.

Diese Entscheidungsfindung „hinter verschlossenen Türen“ sorgt für Kritik. „Es muss für die Öffentlichkeit nachvollziehbar sein, wie diese Posten besetzt werden“, sagt Neos-Wissenschaftssprecherin Claudia Gamon. Sie fordert daher „transparente und nachvollziehbare Ausschreibungen“. Wer sich für ein solches Amt interessiert, soll sich bewerben und die Bewerberliste soll öffentlich einsehbar sein. (APA/j. n.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.02.2018)

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