Die beiden großen Volksbegehren übergaben ihre Unterstützungserklärungen an das Innenministerium. Dieses muss nun einen Termin für die Eintragungswoche finden.
Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, hatte am Mittwochvormittag gleich zwei Medientermine zu absolvieren: Sowohl Vertreter des Volksbegehrens "Don't Smoke" als auch des Frauenvolksbegehrens übergaben dem "Herrn der Stimmzettel" ihre bisher gesammelten Unterstützungserklärungen, um das jeweilige Volksbegehren offiziell einzuleiten. Und: Beide Initiativen können auf beachtlich breite Unterstützung aus der Bevölkerung verweisen.
Exakt 247.436 Unterstützungserklärungen wurden in den vergangenen Wochen für das Frauenvolksbegehren gesammelt. Die Organisatoren der Initiative zeigten sich am Mittwoch davon "überwältigt". "Unerwartet - aber nicht unverhofft - können wir nun knapp eine Viertelmillion Unterstützungserklärungen verbuchen", sagte Frauenvolksbegehren-Sprecher Christian Berger. Die Initiatoren bedankten sich bei ihren Unterstützern und betonten, dass es sich um eine "breite, plurale, überparteiliche Bewegung" handle. Sechs von zehn Unterstützungserklärungen seien abseits der fünf großen Städte Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck abgegeben worden.
Wunschtermine? Nicht in den Sommerferien
Für das "Don't Smoke"-Volksbegehren für ein Rauchverbot in der Gastronomie wurden bisher 591.146 Unterstützungserklärungen gesammelt. Für einen Einleitungsantrag sind mindestens 8401 nötig. Die bereits getätigten Unterstützungserklärungen werden beim Volksbegehren selbst dann dazugezählt. Mitinitiator Thomas Szekeres, Präsident der Ärztekammer Wien, sagte, man wünsche sich für das Volksbegehren freilich keine Eintragungswoche in den Sommerferien. Auch die Initiatoren des Frauenvolksbegehrens wünschen sich als Eintragungswoche einen Termin Mitte Juni - also den frühest möglichen Termin.
Das Innenministerium muss nun innerhalb von drei Wochen die eigentliche Eintragungswoche für die Begehren festlegen. Die acht aufeinander folgenden Tage für ein Volksbegehren müssen so gewählt sein, dass das Volksbegehren frühestens acht Wochen nach der Verlautbarung startet und spätestens sechs Monate danach endet.
Volksbegehren müssen ab 100.000 Unterschriften im Nationalrat behandelt werden. Danach landen sie meist ohne Folgen in der Schublade, denn sie sind nicht bindend. ÖVP und FPÖ haben sich zuletzt im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass Volksbegehren mit über 900.000 Unterschriften künftig einer bindenden Volksabstimmung unterzogen werden sollen.
(epos/APA)