Ramadan beginnt: Nicht nur Essen und Trinken sind "haram"

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MALAYSIA-RELIGION-ISLAM-RAMADANAPA/AFP/ROSLAN RAHMAN
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Gläubige Muslime in der ganzen Welt fasten im Ramadan über vier Wochen lang. Essen, Trinken, Sex und Rauchen sind von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang verboten. Wie genau halten sich die österreichischen Muslime daran?

Für einen Großteil der weltweit etwa 1,8 Milliarden Muslime hat Mitte mai der Fastenmonat Ramadan begonnen - auch für die rund 700.000 Muslime in Österreich. Nach Angaben der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGÖ) fasten schätzungsweise 80 Prozent der österreichischen Muslime.

Der Ramadan ist der neunte Monat im islamischen Mondkalender und verschiebt sich jedes Jahr um zehn bis elf Tage nach vorn. Mit Beginn des neuen Mondmonats beginnt in der Nacht auf Mittwoch der neue Monat. In Wien ist die erste Sichel des neuen Mondes um 3:24 Uhr zu sehen. Damit beginnt traditionell auch der Ramadan. Gläubige Muslime fasten dann vier Wochen lang. Essen und trinken sind in dieser Zeit tagsüber tabu.

Fastenmonat Ramadan
Fastenmonat RamadanAPA

Die wichtigsten Regeln im Ramadan

Ab dem Sonnenaufgang ist im Ramadan jede Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme verboten. Erst bei Sonnenuntergang wird das tägliche Fasten gebrochen und es darf wieder gegessen und getrunken werden.

Die strengen Fastenzeiten gelten allerdings nicht für alle Muslime - es gibt auch Ausnahmen: Frauen ist das Fasten während der Menstruation verboten. Auch Schwangere, Kranke und Reisende sind von der Fastenpflicht befreit. Sie sollten das Fasten zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Altersschwache und Kinder sind von dieser religiösen Pflicht (Fard) ausgenommen. 

Wenn Kinder in die Pubertät kommen, gelten sie im Islam als religiös mündig. Damit wird auch das Fasten zur Pflicht. Die IGGÖ schreibt auf ihrer Homepage, dass Kinder schrittweise an das Fasten gewöhnt werden sollen. Es sei aber jeder Familie selbst überlassen, wie sie damit umgeht. Praktiziert werde etwa das Auslassen einzelner Mahlzeiten.

Rauchen, Sex und Impfen sind "haram"

Auch das Rauchen ist laut IGGÖ während des Fastenmonats verboten. Grundsätzlich sind auch Impfungen tabu, sofern keine medizinische Notwendigkeit oder ein medizinischer Notfall besteht. Muslime versuchen daher, Impftermine so zu planen, dass sie nicht in den Ramadan-Monat fallen. Auch Geschlechtsverkehr ist im Ramadan strengstens untersagt. Ehepaare dürfen sich immerhin umarmen und küssen.

Ein Verstoß gegen diese Verbote ist "haram". Das arabische Adjektiv beschreibt alles, was laut Scharia verboten ist. Jede Sünde gegen die muslimischen Vorschriften ist also "haram".

Wenn Fasten zur Gefahr wird

In einigen muslimisch dominierten Ländern werden Verstöße gegen das Fastengebot bestraft. Auch in Österreich wird immer wieder auf Muslime, die sich gegen ein strenges Fasten entscheiden, Druck ausgeübt - meist aus der eigenen Community. Vor allem jüngere Menschen lassen sich dadurch beeinflussen. Der Verzicht auf Essen und Trinken kann in vielen Fällen dann auch zu gesundheitlichen Schäden führen.

Gundsätzlich sind Menschen von der Fasten-Pflicht ausgenommen, wenn ihnen dadurch gesundheitliche Schäden drohen. In Verbindung mit religiösem Eifer können die strengen Fasten-Regeln zu Problemen führen. Da erst nach Sonnenuntergang wieder Nahrung und Flüssigkeit konsumiert werden darf, besteht besonders an heißen Tagen die Gefahr zu dehydrieren.

Wer die Fastenzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht einhalten kann, der darf laut IGGÖ die Anzahl der nicht gefasteten Tage im Laufe des Jahres nachholen. Alternativ kann man auch für jeden nicht gefasteten Tag eine Spende an Bedürftige abgeben.

Freudenfest zum Abschluss

Abseits des Fastens sollen Muslime im Ramadan durch Moscheenbesuche und Gebete ihren Glauben bezeugen und Opfergaben bringen. Das Fasten ist eine der fünf Säulen des Islam. Die anderen vier Grundpfeiler sind das Glaubensbekenntnis, fünf tägliche Gebete, die Armensteuer und die Wallfahrt nach Mekka.

Die letzten zehn Nächte des Ramadan gelten als besonders heilig. Der Fastenmonat endet am 27. Tag mit dem Freudenfest Eid al-Fitr. Das Fastenbrechfest ist einer der wichtigsten muslimischen Feiertage: Das zweitägige Fest beginnt in Österreich am 14. Juni und endet am Abend des 15. Juni.

(Red.)

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