Anlegerstreit: Später Erfolg der Aviso Zeta

Bei einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, einer für eine Fülle von Anlegerprozessen richtungweisenden Entscheidung, wurde das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.
Bei einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, einer für eine Fülle von Anlegerprozessen richtungweisenden Entscheidung, wurde das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.(c) Michaela Bruckberger
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Straßburg vermisst faires Verfahren beim OGH.

Wien. Gegen Ende ihres Lebens als juristische Person hat die Aviso Zeta (vormals Constantia Privatbank), Bad Bank der Immofinanz-Gruppe, doch noch einen juristischen Erfolg errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ihrer Beschwerde gegen Österreich stattgegeben. Grund: Bei einem Urteil des Obersten Gerichtshofs, einer für eine Fülle von Anlegerprozessen richtungweisenden Entscheidung, wurde das Gebot des fairen Verfahrens verletzt.

Der OGH hatte damals entschieden, dass die Aviso Zeta sich Beratungsfehler ihres Vertriebspartners AWD zurechnen lassen musste, durch die unzählige Anleger geschädigt worden waren. Das Problem: Einer der fünf Richter im Senat hatte selbst vermeintlich sichere Immofinanz-Aktien besessen, die damals abgestürzt waren. Er hatte sogar persönlich eine Klage gegen die später beklagte Bank erwogen. In mindestens zwei früheren Fällen hatte er eine mögliche Unvereinbarkeit wegen befürchteter Voreingenommenheit thematisiert und war vom OGH von Verfahren ausgeschlossen worden.

Vorwurf der Befangenheit

Die Aviso Zeta hatte aber keine Möglichkeit, die behauptete Befangenheit zeitgerecht geltend zu machen oder das Urteil deshalb aufheben zu lassen. Der Straßburger Gerichtshof entschied nun, dass die Zusammensetzung des Senats nicht die gebotene Unparteilichkeit garantieren konnte (Bsw. Nr. 5734/14, NLMR 3/2018).

Für die Aviso Zeta ist der Erfolg nur symbolisch. Zwar erhielt sie Verfahrenskosten ersetzt; eine Entscheidung, wie das Urteil ohne den Problemrichter ausgefallen wäre, maßte sich der Gerichtshof aber nicht an. Nicht nur dieses Verfahren ist ein für alle Mal abgeschlossen, sondern die Aviso Zeta hat sich mittlerweile auch mit allen Anlegern in Vergleichen geeinigt und steht vor der Liquidierung. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.08.2018)

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