Nach der rechtswidrigen Hausdurchsuchung in Büros und Wohnungen von Verfassungsschützern machen Experten brisante Vorschläge zur Verbesserung der Behörden-Organisation. Indessen wird der fallführenden Oberstaatsanwältin die Missachtung eines Auftrags ihrer Vorgesetzten vorgeworfen.
Kann es erneut vorkommen, dass auf Anordnung der Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA, bzw. auf nur telefonische (und nächtliche) Genehmigung eines mit der Sache ansonsten nicht näher befassten Journalrichters Büros und Wohnungen von österreichischen Verfassungsschützern wegen Amtsmissbrauchs-Verdachts "ausgeräumt" werden? Ja, so ist es. Noch. Doch die Tatsache, dass weder die der WKStA vorgesetzte Oberstaatsanwaltschaft (OStA), noch das Justizressort, noch das (der WKStA zuarbeitende) Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) über diese Hausdurchsuchung informiert war, ruft Rechtsexperten auf den Plan. So schlägt Universitätsprofessor Frank Höpfel vom Strafrechtsinstitut der Uni Wien vor, dass ein Richter, der eine heikle Hausdurchsuchung genehmigen soll, künftig einen Rechtsschutzbeauftragten einschalten solle.
Dieser Rechtsschutzbeauftragte könnte demnach so ähnlich wie ein (auch nächtlich erreichbarer) Journalrichter fungieren. Es könnte sich, laut Höpfel, um einen bei Bedarf sehr rasch einsetzbaren "Journalrechtsschutzbeauftragten" handeln. Damit sei gewährleistet, dass man auch immer dann, wenn es schnell gehen muss (wie dies die Oberstaatsanwältin im Fall "BVT" behauptet hatte), einen solchen Rechtsschutzbeauftragen zuziehen könne.