VfGH: Kickl muss BVT-U-Ausschuss weitere Aktenteile vorlegen

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ)
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Der Verfassungsgerichtshof hat zugunsten von SPÖ, Neos und Liste Pilz entschieden: Das Innenministerium muss den sogenannten Kabinettsakt nachliefern.

Am Tag vor der Fortsetzung des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Causa Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein Machtwort gesprochen. Wie das Gericht in einer Aussendung mitteilte, wurde dem Antrag der drei Oppositionsparteien SPÖ, Neos und Liste Pilz zum Teil recht gegeben. Diese hatte weitere Aktenlieferungen gefordert. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) muss damit dem U-Ausschuss weitere Dokumente nachliefern.

Zu liefern sind allerdings nur jene Aktenteile, die zum Zeitpunkt der Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses an den Innenminister am 24. April 2018 bei diesem vorhanden waren. Konkret geht es um den sogenannten Kabinettsakt im Zusammenhang mit dem BVT. Die Abgeordneten vermissen in den überlieferten Akten die interne und externe Korrespondenzen des Kabinetts zu den Hausdurchsuchungen im BVT am 28. Februar.

Dokumente haben "zumindest eine abstrakte Relevanz"

Für den VfGH besteht laut der Entscheidung "kein Zweifel" daran, dass diese Unterlagen "zumindest eine abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben bzw. haben können". "Es ist nicht ausgeschlossen, dass diese Akten und Unterlagen der Erfüllung des dem Untersuchungsausschuss mit dem Untersuchungsgegenstand übertragenen Kontrollauftrages dienen können", so der VfGH.

Im Gegensatz zu den Inhalten des Kabinettsaktes weist das Schreiben der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 27. Juni 2018, dessen Vorlage die Abgeordneten ebenfalls verlangten, "nicht einmal die geforderte abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand auf, sodass schon aus diesem Grund keine Verpflichtung des Bundesministers für Inneres besteht, dieses Schreiben dem BVT-Untersuchungsausschuss vorzulegen", befand das Höchstgericht.

Ministerium verspricht sofortige Lieferung

"Das Innenministerium nimmt selbstverständlich die Entscheidung des VfGH zur Kenntnis und wird dem Parlament die nun zusätzlich geforderten Akten übermitteln. Diese bestehen vorrangig aus Eingaben von Bürgern, die unterschiedlichste Sorgen und Mutmaßungen eher allgemeiner Natur äußern", teilte das Innenministerium mit. Es beteuerte, jene Teile des sogenannten Kabinettsakts mit der Stammzahl 34110/KBM/2018 vorgelegt zu haben, die nach interner Prüfung dem Untersuchungsgegenstand zugerechnet werden konnten. Nicht übermittelt worden seien Akten, "die einerseits inhaltlich nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatten, andererseits zeitlich erst nach Fassung und Zustellung des grundsätzlichen Beweisbeschlusses entstanden sind:"

SPÖ, NEOS und Liste Pilz reagierten erfreut. SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer wies darauf hin, dass der U-Ausschuss bisher über keinerlei Akten, die den Einsatz der EGS (Einsatztruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität) betreffen, verfüge. "Weder über die Vorbereitung des Überfalls auf das BVT, noch über eine Expost-Dokumentation des Einsatzes." Er hoffe, dass das Innenministerium sich nun kooperativ verhält und den Ausschuss nicht zwingt, erneut den Weg zum Verfassungsgerichtshof zu beschreiten, so Krainer.

"Rechtsstaat holt Innenminister ein"

Überaus erfreut zeigt sich NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper. "Ein weiteres Mal holt der Rechtsstaat den Innenminister ein. Unsere mühevolle Recherche hat Kickl der mangelhaften Aktenlieferung überführt." Sie hoffe, "dass das Innenministerium nun endgültig das unwürdige Blockieren unserer Aufklärungsarbeit beendet", so Krisper. Auch Peter Pilz begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. "Kickl kann jetzt seine Kabinettsakten nicht mehr im FPÖ-Keller verstecken." Pilz hofft, "dass der Minister jetzt seinen Widerstand aufgibt und die versteckten Akten von EGS und Kabinett liefert".

(APA/Red.)

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